Autor Thema: TVöD-B Pflege - Einigungspapier - Zulage 25 € oder 35 €  (Read 1160 times)

Kathastrophe1989

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Hallo zusammen,

das Tarifeinigungspapier 2020 enthält ja folgende Regelung:

Beschäftigte im Geltungsbereich des BT-B, die in eine der Entgeltgruppen P 5 bis P 16 eingruppiert sind, erhalten zuzüglich zu dem Tabellenentgelt gemäß § 15 Absatz 1 TVöD ab dem 1. März 2021 eine nicht dynamische Zulage in Höhe von monatlich 25,00 Euro. Für Beschäftigte der Mitglieder des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg beträgt die Zulage monatlich 35,00 Euro. § 24 Absatz 2 findet Anwendung.

Unter anderem ver.di und haufe schreiben in ihren Ausführungen:

Beschäftigte in Baden-Württemberg erhalten 35 € (anstatt 25 €).

Wenn der Arbeitgeber in BaWü nun aber KEIN Mitglied des KAV Baden-Württemberg ist (aber dennoch den TVöD anwendet), dann hat er auch nur 25 € an seine Beschäftigten zu bezahlen, oder sehe ich das falsch?

Lars73

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Zum einen bleibt die genaue Ausgestaltung im Tarifvertrag abzuwarten, zum anderen kommt es darauf an was genau im Arbeitsvertrag zur Anwendung des Tarifvertrags steht.