Autor Thema: Falsch Eingestuft  (Read 2231 times)

FraGee

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Falsch Eingestuft
« am: 29.01.2021 20:53 »
Hallo,
Ich arbeite seit 6 Jahren in einer JugendhilfeEinrichtung als Erzieherin.
Bevor ich in der Einrichtung angefangen bin, habe ich bereits ein Anerkennungsjahr und im Anschluss ein weiteres Jahr in einer Jugendhilfe Einrichtung gearbeitet.
Bei Einstellung wurde ich in Stufe 1 eingestuft ohne Anrechnung von Berufsjahren.
Nachdem ich mich aktiv mit dem Tarif beschäftigt habe. Weiß ich nun, dass das Anerkennungsjahr immer als einschlägige Berufserfahrung angerechnet wird. Ich es Möglich mir diese Zeit nachträglich anrechnen zu lassen, auch nach 6 Jahren?!


Spid

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Antw:Falsch Eingestuft
« Antwort #1 am: 29.01.2021 21:04 »
Die Prämisse ist falsch, denn es handelt sich nur dann um einschlägige Berufserfahrung, wenn auf das Berufspraktikum der TVPöD Anwendung fand. Sollte einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr vorliegen, bist Du in Stufe 2 eingestellt worden. Da muß nichts angerechnet werden, Du mußt das zutreffende Entgelt einfordern.

FraGee

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Antw:Falsch Eingestuft
« Antwort #2 am: 29.01.2021 21:40 »
Ja fand Anwendung! Und ich bin trotzdem in Stufe 1 eingestuft worden! Die Frage ist nur ob es eben nach 6 Jahren noch Möglich ist dies einzufordern.

Spid

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Antw:Falsch Eingestuft
« Antwort #3 am: 29.01.2021 21:42 »
Das habe ich doch ausgeführt.

Isie

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Antw:Falsch Eingestuft
« Antwort #4 am: 30.01.2021 08:27 »
Einfordern kann man alles. Es gilt aber die Ausschlussfrist von 6 Monaten. Wenn du inzwischen in einer höheren Stufe wärst, hast du Anspruch auf eine Nachzahlung für die letzten 6 Monate. Maßgebend ist, wann du den Anspruch schriftlich geltend machst.