Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[RP] Hinterbliebenenversorgung Witwengeld 55% wo von?

(1/2) > >>

Ede65:
Hi in die Runde,

In RLP beträgt das Witwengeld 55 % des  Ruhegehaltes des Verstorbenen.
Was ist denn wenn der Verstorbene erst 20 Jahre im Dienst war und wegen Krankheit
Mit 55 gestorben ist. Rechnet sich dann die Witwenrente von 71,75 % ?
oder von von den 20 Jahren Dienstzeit.

Wäre sehr dankbar für Infos oder Quellen.

Lars73:
Basis für das Wittwengeld ist das Ruhegehalt welches der Beamte bekommen hätte, wenn er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre.

Ede65:
Hi Danke für die Antwort
Das wären in dem Fall ja gerade mal 55% von der Mindestversorgung 1909 €
also etwas über 1000 €. Wenn davon noch die KV zu bezahlen ist dann ist das unter Harz 4

Isie:
Die Mindestwitwenversorgung beträgt unverändert 60% der Mindestversorgung.
Die Absenkung des Witwengeldes auf 55% gilt außerdem nicht, wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde.

http://www.besoldung-rheinland-pfalz.de/informationen_fuer_beamte_in_rheinland_pfalz/beamtenversorgung#:~:text=Gew%C3%A4hrleistet%20wird%20eine%20Mindestwitwenversorgung.,abweichendes%20Landesrecht%20ist%20zu%20beachten).

Ede65:
Sehr gut, Dankeschön

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version