@mirgehtsgut: Dann gilt altes Recht. Entscheidend ist nicht, wann der Arbeitgeber seine Rechtsmeinung geändert hat, sondern zu welchem Zeitpunkt die Höhergruppierung erfolgt ist. Aber es ist schon etwas eigenartig, dass dein Arbeitgeber exakt ab dem Datum deines Antrages seine Rechtsmeinung geändert hat. Wenn die von dir auszuübende Tätigkeit neu bewertet wurde, bist du ab dem Zeitpunkt, zu dem dir die betreffende auszuübende Tätigkeit übertragen wurde, eingruppiert.