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Höhergruppierung stufengleich, Antrag aus 2016
Spid:
Die Rechtsmeinung war vorher zutreffend und ist jetzt falsch, die ursprüngliche Rechtsmeinung und die jetzige sind falsch, der TE meint mit „Tätigkeit“ ausgeübte und nicht auszuübende Tätigkeit und der AG nahm nunmehr ebenso erstere zur Grundlage seiner Rechtsmeinung und äderte seine vorher korrekte Rechtsmeinung in eine nunmehr korrekte Rechtsmeinung oder seine zuvor falsche Rechtsmeinung in eine ebenso falsche neue Rechtsmeinung.
Isie:
Also hat der Arbeitgeber seine Rechtsmeinung geändert. Ob die geänderte Rechtsmeinung korrekt ist, ist in Bezug auf die Fragestellung nicht relevant. Oder es handelte sich um eine Höhergruppierung auf Antrag ab dem 01.01.2017, wobei der Antrag zu früh gestellt wurde.
@mirgehtsgut: Ab wann wurdest du höhergruppiert?
Spid:
Ob der AG seine Rechtsmeinung geändert hat, war nicht fraglich. Es ging um:
--- Zitat von: Spid am 31.01.2021 09:04 ---Inwiefern ergäbe sich aus der Sachverhaltsschilderung, daß die Rechtsmeinung des AG zuvor unzutreffend war und er sie korrigiert hätte?
--- End quote ---
Mithin ist Deine Feststellung, der AG habe Deine Rechtsmeinung geändert, ohne Wert. Da die Eingruppierung und somit auch eine Höhergruppierung nicht von der Rechtsmeinung des AG abhängt und es um eine ebensolche geht, ist sehr wohl maßgeblich, ob die Rechtsmeinung des AG korrekt war und ist. Ein zu früh gestellter Antrag auf Höhergruppierung hat keine Wirkung.
Isie:
Du schweifst ab. Das ist alles nicht relevant. Der TE will wissen, ob für die Stufenfestsetzung das alte oder das neue Recht anzuwenden war. Dafür muss er den Zeitpunkt der Höhergruppierung mitteilen.
Spid:
Neben dem Umstand, daß Du nur davon ablenken möchtest, daß Du meine Frage falsch beantwortet hattest, geht es darum:
--- Zitat von: mirgehtsgut am 30.01.2021 13:44 ---Was passiert mit Höhergruppierung die davor beantragt wurden und erst nach 2017 stattgegeben wurden. Gilt dann das "alte" Recht oder das alte Recht bis 2017 und dann die Stufengleichheit oder gilt rückwirkend das neue Recht?
--- End quote ---
Da eine Höhergruppierung weder in 2016 beantragt werden konnte noch einen solchen Antrag stattgegeben werden konnte, gibt es im Sachverhalt keine Höhergruppierung. Wir wissen durch den Threadverlauf lediglich von der Änderung der Rechtsmeinung des AG.
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