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Höhergruppierung stufengleich, Antrag aus 2016

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WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 31.01.2021 09:04 ---Inwiefern ergäbe sich aus der Sachverhaltsschilderung, daß die Rechtsmeinung des AG zuvor unzutreffend war und er sie korrigiert hätte?

--- End quote ---
Aus dem Text, der zwischen den Zeilen steht.

Spid:
Neben dem Umstand, daß Text zwischen den Zeilen ein Problem für Setzer ist und tarifliche Sachverhalte nicht berührt, wäre der TE nun inwiefern in der Lage zu beurteilen, ob die vorherige Rechtsmeinung falsch und die neue Rechtsmeinung eine Korrektur darstellte - selbst wenn er in einem zeilenbasierten Texteditor in der Lage wäre, Text zwischen die Zeilen zu schreiben.

Isie:

--- Zitat von: WasDennNun am 31.01.2021 10:52 ---
--- Zitat von: Spid am 31.01.2021 09:04 ---Inwiefern ergäbe sich aus der Sachverhaltsschilderung, daß die Rechtsmeinung des AG zuvor unzutreffend war und er sie korrigiert hätte?

--- End quote ---
Aus dem Text, der zwischen den Zeilen steht.

--- End quote ---
Den kann Spid nicht lesen.

Solange der TE nicht mitteilt, ab wann er höhergruppiert wurde, können wir seine Frage nicht beantworten.

Spid:
Woher sollte der TE das wissen?

Isie:
Du sprichst davon, wann rechtlich eine Höhergruppierung stattgefunden hat. Der TE spricht aber davon, dass er aufgrund eines im Jahr 2016 gestellten Antrages im Jahr 2017 höhergruppiert wurde. Also hat er eine Mitteilung seines Arbeitgebers erhalten. Daraus müsste der Zeitpunkt der Höhergruppierung hervorgehen.

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