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Beförderung während hauptberuflicher Tätigkeit.
Snooze:
Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
Ein Beamter gehört der Laufbahngruppe des gD (A10) an und durchläuft das Anerkennungsverfahren nach § 24 BLV für den hD. Zur Absolvierung der hauptberuflichen Tätigkeit wurde er auf einen höherbewerteten DP (bspw. A14) umgesetzt. Für die Zeit der hauptberuflichen Tätigkeit (2 ½ Jahre) verbleibt er in seinem bisherigen beamtenrechtlichen Status, sprich seiner ursprünglichen Laufbahngruppe (gD, A10).
Kann der Beamte in seiner bisherigen beamtenrechtlichen Laufbahngruppe während der hauptberuflichen Tätigkeit trotzdem befördert werden (bspw. von A10 auf A11), auch wenn er nicht mehr auf eine Dienstposten im gD sondern auf dem höherbewerteten DP im hD sitzt?
Danke und VG.
hermans:
--- Zitat von: Snooze am 30.01.2021 14:01 ---Kann der Beamte in seiner bisherigen beamtenrechtlichen Laufbahngruppe während der hauptberuflichen Tätigkeit trotzdem befördert werden (bspw. von A10 auf A11), auch wenn er nicht mehr auf eine Dienstposten im gD sondern auf dem höherbewerteten DP im hD sitzt?
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Klar, warum nicht? Er bleibt ja während der 2,5 Jahre in seinem bisherigen Status. Wenn nach bisherigem Status eine Beförderung möglich ist und die Voraussetzungen vorliegen, dann kann er befördert werden. Wobei eine Beförderung mit Statuswechsel (Übergang in hD) wieder hinfällig werden dürfte.
Snooze:
--- Zitat von: hermans am 30.01.2021 16:09 ---Wenn nach bisherigem Status eine Beförderung möglich ist und die Voraussetzungen vorliegen, dann kann er befördert werden.
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Danke Herman. Auf welcher Grundlage kann er dann befördert werden? Ihm fehlt m. E. ggf. der Beförderungsdienstposten, oder wäre der höher bewertete DP, auf dem er seine hauptberufliche Tätigkeit absolviert, der Beförderungsdienstposten?
hermans:
--- Zitat von: Snooze am 30.01.2021 16:39 ---Auf welcher Grundlage kann er dann befördert werden? Ihm fehlt m. E. ggf. der Beförderungsdienstposten, oder wäre der höher bewertete DP, auf dem er seine hauptberufliche Tätigkeit absolviert, der Beförderungsdienstposten?
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Sofern der Beamte bereits auf einem Dienstposten hockt, der A11 bewertet ist und keiner Dienstpostenbündelung unterliegt, sehe ich keinen Grund, warum er während eines Anerkennungsverfahrens nach § 24 BLV nicht von A10 auf A11 befördert werden könnte.
Snooze:
@hermans
Das ist es ja, er hockt als A10er auf einem A14-bewerteten DP. Wie würde das dann mit der Beförderung von A10 auf A11 funktionieren?
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