[Allg] Erzwingen von Homeoffice durch Dienstherren

Begonnen von Verwaltungsgedöns, 15.01.2021 19:13

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Feidl

Zitat von: WasDennNun am 18.01.2021 14:41
Zitat von: Opa am 18.01.2021 13:57
Für diese Behauptung braucht es kein Gerichtsurteil- wo ist denn die Rechtsgrundlage, aus der sich ein von dir behaupteter möglicher Befehl ergeben könnte?
§ 45 BeamtStG/§ 78 BBG
Die Fürsorgepflicht berechtigt zwar den Dienstherrn, seine Beamten nach Hause zu schicken, damit das Büro nicht voll ist und Ansteckungsgefahr vermieden wird.
Aber sie berechtigt den Dienstherrn nicht, quasi das Büro in der privaten Wohnung des Beamten aufzubauen.

Und das bedeutet in Konsequenz, dass Beamter zu hause sitzt und Däumchen dreht. Fürsorgepflicht erfüllt, aber kein Zwang zum Home Office, und solange in einem überschaubaren Zeitraum auch amtsangemessene Beschäftigung (und nur letzteres wurde in den verlinkten Urteil entschieden).

WasDennNun

Sagst Du, halte ich auch nicht für unwahrscheinlich, aber bisher hat das noch kein Gericht gesagt.

was_guckst_du

...Auszug aus einer Info der komba gewerkschaft...


keine Pflicht zum Homeoffice:•

,,Arbeiten von zu Hause ist auch in der Pandemie an die Zustimmung der Beschäftigten ge-knüpft.  Eine  abweichende  Festlegung  des  vertraglichen  Arbeitsortes  bedarf  in  jedem  Fall einer entsprechenden arbeitsvertraglichen Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitneh-mer/inoder einer entsprechenden Betriebsvereinbarung.Grund hierfür ist zum einen, dass der Arbeitgeber nicht auf den privaten Wohnraumder/des Beschäftigtenals ausgelagerte zurückgreifen  kann  und  das  Grundrecht  auf  Unverletzlichkeit  der  Wohnung einer solchen Verpflichtung entgegensteht. Zum anderen gibt es zahlreiche weitere Sach-gründe  (kein  geeigneter  Bildschirmarbeitsplatz,  räumliche  Enge),  die  einer  solchen  Ver-pflichtung der Beschäftigten entgegenstehen können. Daher wird mit der Corona-Arbeits-schutzverordnung die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Prüfung und Bereitstellung gere-gelt", so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)auf seiner Homepage
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Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

Es geht nicht um Angestellte und HomeOffice, da bin ich mir sicher, dass man das nicht erzwingen kann.
Es geht um Beamte und HomeOffice, da bin ich mir nicht so sicher.

was_guckst_du

...auch Beamte können sich auf ihr Gundrecht der Unverletztbarkeit der privaten Wohnung berufen...der AG, der Dienstherr oder sonstwer haben hier keine Zugriffsrechte...

...Beamte stehen zwar in einem besonderen Dienst- u. Treueverhältnis, geben aber ihre Grundrechte bei Empfang ihrer Ernennungsurkunde keineswegs ab... ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

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WasDennNun

Zitat von: was_guckst_du am 23.01.2021 17:24
...auch Beamte können sich auf ihr Gundrecht der Unverletztbarkeit der privaten Wohnung berufen...der AG, der Dienstherr oder sonstwer haben hier keine Zugriffsrechte...

...Beamte stehen zwar in einem besonderen Dienst- u. Treueverhältnis, geben aber ihre Grundrechte bei Empfang ihrer Ernennungsurkunde keineswegs ab... ;D
Aber sie geben mehr von Ihren Grundrechten ab, als der Angestellte, deswegen kann ich mir vorstellen, dass er temporär zu HO gezwungen werden könnte.
Und solange da kein Gericht einen Riegel vorgeschoben hat, bleibe ich bei dieser These.
Und der Beamte muss halt mal dagegen klagen, damit das geklärt wird.

was_guckst_du

Zitat von: WasDennNun am 24.01.2021 11:35
Aber sie geben mehr von Ihren Grundrechten ab, als der Angestellte

...welche sollten das denn sein??

..und jetzt sag nicht Streikverbot..streiken ist kein Grundrecht
Gruß aus "Tief im Westen"

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Treudiener

"....streiken ist kein Grundrecht..."


Art 9 III GG kennst Du aber schon, oder?

was_guckst_du

#53
...Beamte sind Grundrechtsträger wie alle anderen Bürger auch. Ihnen steht daher auch die in Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes verankerte Koalitionsfreiheit zu; sie können sich wie ihre Kolleginnen und Kollegen im Arbeitnehmerbereich gewerkschaftlich organisieren. Die Koalitionsfreiheit wird allerdings durch die ebenfalls mit Verfassungsrang – in Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes – verankerten beamtenrechtlichen Strukturprinzipien geprägt und eingeschränkt. Konkret bedeutet das, daß das Rechtsverhältnis des Beamten durch den (Bundes- oder Landes-) Gesetzgeber und nicht durch Tarifvertrag geregelt wird und dass im Konfliktfall die Durchsetzung der Interessen durch Streik nicht möglich ist....

Gruß aus "Tief im Westen"

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WasDennNun

Und am Ende wirst du klagen müssen, wenn dein AG von dir verlangt für 2 Wochen ins HO zu gehen. Da du als Beamter verpflichtet bist, dienstliche Anordnungen zu folgen (§ 35 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG/§ 62 Abs. 1 Satz 2 BBG).
Und das die Fürsorgepflicht für diese Handlung statthaft sein kann, dass hat ja das Urteil (VG 28 L 119/20) bestätigt.
Schade ist, dass die Klage eben nicht in deine Argumentationsrichtung geführt wurde.
Und solange werden die Beamten halt damit leben müssen, zwangsweise in HO geschickt werden zu können.

CmdrMichael

Der Dienstherr muss sich das Leben aber doch nicht schwer machen, sondern einfach mal bei anderen Behörden schauen.
Bei uns gibt es seit März letzten Jahres die Möglichkeit ins Homeoffice zu gehen.
Die Vorgabe ist (inzwischen): So viel Home-Office wie möglich.
Bei mir im Referat sind >90% mindestens 4 Tage die Woche im Homeoffice. Ich habe nur eine Mitarbeiterin, die regelmäßig kommt, eben weil ihre Wohnsituation ein vernünftiges Arbeiten im Homeoffice nicht erlaubt. Ist aber kein Problem, da wir im Referat so je nach Tag 60-90% Homeofficequote haben. Das reicht völlig aus, da muss man nicht mit biegen und brechen auch noch die paar Leute die verteilt im Amt sitzen ins Home-Office abkommandieren. Das bringt doch nichts (vor allem wenn die mit dem Auto kommen). Wenn nur in jedem 5. Büro jemand sitzt, steckt sich auch niemand an. Außerhalb des Büros (wo max. 1 Mitarbeiter während Corona sitzen darf) gibt es Maskenpflicht.

2888

Auch bei uns ist das Credo: Jeder kann ins HO gehen. Gezwungen wird niemand. Wir haben hier junge Väter die sich mit Händen und Füßen gegen HO wehren. Was natürlich auch akzeptiert wird. Andere Kollegen hat man seit Monaten nicht mehr live gesehen und sind völlig im HO "verschwunden".

Letztlich ist der entscheidende Punkt: Jeder darf, niemand muss!