Autor Thema: Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?  (Read 28894 times)

brave

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Hallo,

ich wollte am Montag meinen Onkelz-Pullover an der Arbeit anziehen. Mama meinte, dass das sicherlich nicht ok ist und mein Arbeitgeber verbieten kann.

Es gibt im Hause nur eine Dienstanweisung, in der steht, dass man auch im Hochsommer nicht mit kurzen Hosen und, oder Flippies/Sandalen rumlaufen darf.

Ich durchlaufen grad unser Bürgeramt und hab täglich persönliche Bürgerkontakte.

Dürfte mir mein AG oder meine Vorgesetzte am Montag sagen, dass ich nach Hause fahren muss, um ein anderes Oberteil anzuziehen?

Dankeschön.

Gruß

Sozialarbeiter

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Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
« Antwort #1 am: 31.01.2021 00:43 »
Jup, kann passieren. Im Rahmen des Weisungsrecht kannst du aufgefordert werden dich entsprechend zu kleiden. Das Beispiel mit den bedeckten Beinen und Füßen hast du ja schon genannt. Dein Arbeitgeber kann dich auch dazu auffordern "neutral" gekleidet zu erscheinen  und auf wild bedruckte Pullover/Shirts zu verzichten.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

RsQ

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Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
« Antwort #2 am: 31.01.2021 16:39 »
Ich bin ganz bestimmt nicht spießig (und auch selbst absolut kein Fan von Anzug/Hemd/Krawatte/...). Aber wenn mir im Bürgeramt jemand im Onkelz-Pullover gegenüber sitzen würde, hätte ich mindestens Zweifel an dessen professioneller Einstellung zur Arbeit.

Einen Hauch neutraler/seriöser(!) geht es doch bestimmt?!?

brave

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Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
« Antwort #3 am: 31.01.2021 17:21 »
Frei.Wild
Rammstein
?

BAT

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Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
« Antwort #4 am: 31.01.2021 17:43 »
Burzum?

Skrewdriver?

Vielleicht östlich der Elbe  ;)

carriegross

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Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
« Antwort #5 am: 31.01.2021 20:09 »
Man kann die Kirche auch im Dorfe lassen!

Von allen genannten Bands ist tatsächlich nur die Erstgenannte am Neutralsten und Seriösesten!

Wasserkopp

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Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
« Antwort #6 am: 01.02.2021 06:58 »
oder man akzeptiert einfach, dass man das Risiko eingeht nach Hause geschickt zu werden.

Könnte auch mit einem kunterbunten Einhorn-Pullover passieren.

was_guckst_du

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Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
« Antwort #7 am: 01.02.2021 07:08 »
...ich würds durchziehen...allerdings erst nach Beendigung der Ausbildung mit Festanstellung 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

BStromberg

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Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
« Antwort #8 am: 01.02.2021 08:10 »
Kauf dir testweise ein Fan-Shirt der "Amigos".

Wenn dir der Dienstvorgesetzte auch das als Kleidungsstück im Bürgerverkehr versagen sollte, hast du einen guten Anhaltspunkt, dass das ausgesprochene Trageverbot einen nachvollziehbaren Sachgrund hat und mit gleichem Maß gemessen wird.

Meist stehen in den butterweich ausformulierten "Diensthinweisen" zu diesen Utensilien so lapidare Sachen bzw. Aufzählungen wie ("keine Kleidung mit nach außen hin erkennbarer Sympathie zu einem gewissen Sportclub, einer Musikgruppe" etc. bla bla).

Persönlich finde ich, dass diese "Statement-Klamotten" eher nicht in die Amtsstuben gehören.

Ich will zum Beispiel gar nicht wissen, ob die Tante von der Führerscheinstelle Helene Fischer Ultra ist oder den Tennisclub 1986 Düdinghausen abfeiert.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Kaiser80

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Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
« Antwort #9 am: 01.02.2021 08:32 »
Kauf dir testweise ein Fan-Shirt der "Amigos".


Sehr schöne Idee.

Ich sag "meinen" Azubis und wenn es sein muss auch anderen Kollegen was ich von entspr. Kleidung halte. Ich meine dass bspw. Fussball-Hoodies, Onkelz oder DÄ Fanklamotten oder Röcke, bei denen von hinten bis auf die Mandeln gucken kann im "Bürgerkontakt" nix zu suchen haben.

Kaiser80

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Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
« Antwort #10 am: 01.02.2021 08:34 »
Man kann die Kirche auch im Dorfe lassen!

Von allen genannten Bands ist tatsächlich nur die Erstgenannte am Neutralsten und Seriösesten!
Ähhh, du meinst jetzt Onkelz??? Also ich hab schon immer Onkelz gehört... Ich fand die selten seriös oder neutral...

Spid

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Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
« Antwort #11 am: 01.02.2021 08:38 »
Welche Musik wäre denn seriös und neutral?

was_guckst_du

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Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
« Antwort #12 am: 01.02.2021 08:51 »
Ich sag "meinen" Azubis und wenn es sein muss auch anderen Kollegen was ich von entspr. Kleidung halte. Ich meine dass bspw. Fussball-Hoodies, Onkelz oder DÄ Fanklamotten oder Röcke, bei denen von hinten bis auf die Mandeln gucken kann im "Bürgerkontakt" nix zu suchen haben.

...jedes halbwegs normale T-Shirt hat heute eine Aussage oder zumindest einen Werbeaufdruck...ob da nun "BöhseOnkelz" drauf steht oder beim rosa Hoodie irgendein "CampDavid" Shit...ich sehe da keinen großen Unterschied...der Träger/die Trägerin muss halt selbst wissen, womit er/sie sich lächerlich machen möchte...

...und Kollegen, die einem Bekleidungsvorschriften machen wollen?..ha, ha,ha...ok...wenn jemand penetrant stinkt oder dreckig rumläuft, würde ich es auch sagen 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

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Kommunalgenie

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Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
« Antwort #13 am: 01.02.2021 09:07 »
Ich sag "meinen" Azubis und wenn es sein muss auch anderen Kollegen was ich von entspr. Kleidung halte. Ich meine dass bspw. Fussball-Hoodies, Onkelz oder DÄ Fanklamotten oder Röcke, bei denen von hinten bis auf die Mandeln gucken kann im "Bürgerkontakt" nix zu suchen haben.

...jedes halbwegs normale T-Shirt hat heute eine Aussage oder zumindest einen Werbeaufdruck...ob da nun "BöhseOnkelz" drauf steht oder beim rosa Hoodie irgendein "CampDavid" Shit...ich sehe da keinen großen Unterschied...der Träger/die Trägerin muss halt selbst wissen, womit er/sie sich lächerlich machen möchte...

...und Kollegen, die einem Bekleidungsvorschriften machen wollen?..ha, ha,ha...ok...wenn jemand penetrant stinkt oder dreckig rumläuft, würde ich es auch sagen 8)

Nein. Es gibt doch unzählige Shirts/ Pullis die keinen Aufdruck haben.

Natürlich nicht. Das hat der Vorgesetzte zu machen. Mindestens sollte man in einer Behörde ein Hemd und Jeans tragen. Da kann man auch selbst drauf kommen. Es sei denn man mag es zum Pöbel zu gehören....

FGL

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Antw:Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
« Antwort #14 am: 01.02.2021 09:11 »
Burzum?
Das würde die Frage aufwerfen, ob der Träger des Shirts über eine fragwürdige politische Überzeugung oder exzellenten Musikgeschmack - oder beides - verfügt.