Autor Thema: Berufsunfähigkeitsversicherung als Verwaltungsfachangestellte  (Read 2190 times)

Tschaegged

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Hallo zusammen,

meine Verlobte arbeitet als Verwaltungsfachangestellte in einer Kommune und überlegt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Nun habe ich mich versucht damit sehr ausführlich auseinanderzusetzen. Eine Frage bleibt in meinem Kopf:

Wann ist eine Verwaltungsfachangestellte wirklich berufsunfähig?
Also ist der ausgeübte Beruf dann die spezifische Abteilung, sagen wir Personalamt, oder die Berufsbezeichnung und man könnte sie somit als Verwaltungsfachangestellte in die Poststelle zum Briefe sortieren setzen? Das ist nicht wertend gemeint!
Denn wenn sie einfach in eine andere Abteilung gesetzt werden kann, würde eine BU meiner Meinung nach wenig Sinn machen. Bei einem Bäcker ist es beispielsweise klar, wenn er eine Mehlallergie entwickelt, kann er seinen Beruf nicht ausüben - Ende.

Ich wäre dankbar, wenn mir hier jemand etwas Licht ins Dunkel bringen könnte.

Danke und liebe Grüße  :) 

Organisator

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Schau dich mal im Forum um, es gibt einen Thread zu diesem Thema.

Als Fazit kann mal wohl ziehen, dass deine Fragen durchaus berechtigt sind und es keine offzielle Definition von BU gibt. Zweckmäßig wird wohl sein zu schauen, wie die Versicherungsgesellschaft BU definiert, da nur daraus entsprechende Leistungsansprüche abgeleitet werden können.

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat da mehr Sinn.

Tschaegged

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Danke für deine Antwort. Tatsächlich hatte ich die Suchfunktion genutzt und auch den großen Thread dazu gelesen, meine Frage war für mich aber leider nicht zufriedenstellend beantwortet.

An Erwerbsunfähigkeit hatte ich gedacht bzw. eher an eine Versicherung für schwere Krankheiten.

Organisator

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Ohne sich an Begrifflichkeiten festzumachen würde ich einfach mal den Bedarf formulieren, in welchen Fällen Versicherungsschutz benötigt wird. Daraus kannst du dann entsprechende Versicherungsprodukte identifizieren.

Eine Versicherung für schwere Krankheiten halte ich für problematisch, da schwere Krankheiten durchaus folgenlos abheilen können, aber auch leichte Krankheiten zur Erwerbsunfähigkeit führen können.
Ich würde da eher auf die Leistungsfähigkeit der zu versichernden Person abstellen.

Tschaegged

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Das ist natürlich ein guter Einwand. Was meinst du genau mit deinem letzten Satz?

Zitat
Ich würde da eher auf die Leistungsfähigkeit der zu versichernden Person abstellen.

Organisator

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Die von dir angesprochene Versicherung soll leisten, wenn du nicht mehr in der Lage bist (ausreichend) für deinen Lebensunterhalt aufzukommen, also deine persönliche Leistungsfähigkeit nicht mehr ausreichend vorhanden ist.

Von daher ists relativ egal, wie es zu der eingeschränkten Leistungsfähigkeit gekommen ist (Krankheit, Unfall oder wasauchimmer). Sprich: Die Versicherung soll leisten, wenn deine Leistungsfähigkeit z.B. prozentual eingeschränkt ist. Manche Versicherungen binden sich dabei an Feststellungen z.B. von der Rentenversicherung über eine Erwerbsminderung. Das wars dann aber auch schon mit meinem gefährlichen Halbwissen. Hab sone Versicherung nicht ;)

Tschaegged

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Danke für die Erklärung und deine Hilfe! Schönen Abend dir

clarion

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Bitte nicht vergessen, dass Psychische Erkrankungen einen nicht unerheblichen Anteil der Berufs- und Erwerbsunfähigkeiten ausmacht. Viele denken nur an rein körperliche Erkrankungen/Unfälle. Ich habe auch keine DU-Versicherung