Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?

<< < (22/44) > >>

Spid:
Wenn das erforderlich ist, tue ich das - derzeit besteht dazu kein Anlaß. Ich bin trockenen Fußes ins Büro gekommen.

Wdd3:

--- Zitat von: Keeper83 am 15.02.2021 09:29 ---

Hier tauen gerade 30 cm Schnee.
Ich muss das jetzt einfach fragen. Trägst du Galoschen?

--- End quote ---

Ich habe mir (aus gesundheitlichen Gründen) angewöhnt mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren. Ich sitze dann aber nicht, je nach Wetterlage, anschließend mit kurzer Radlerhose  oder Regencape am Schreibtisch.
Somit besteht, wenn es notwendig ist, auch bei einsetzendem Tauwetter die Möglichkeit in Galoschen im Büro zu arbeiten. ;)

Auch die üblichen Akte der Höflichkeit die in diesem Strang von Kaiser80 und Spid vertreten werden sollten eben das sein: üblich. Leider sind sie nicht mehr überall selbstverständlich.

was_guckst_du:
...ich weiß ja nicht, wo ihr unterwegs seid, aber in den Kommunen ist legere (nicht unpassende) Kleidung seit langem en vogue...Kravattenträger sieht man (zumindest in meiner Behörde) sehr selten...eigentlich läuft damit nur noch der Behördenleiter (und der auch nicht immer) durch die Gegend...

...NRW, Kommunalverwaltung, 1.500 Beschäftigte...

Spid:
Kommunen sind weder ein Maßstab noch mein Anspruch.

was_guckst_du:
..hat ja auch keiner von dir verlangt... :D

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version