Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
Spid:
--- Zitat von: Texter am 15.02.2021 21:09 ---Wie hast Du das mit den Alltagsmasken geregelt? Durfte jeder einen lustigen Print darauf haben oder hast du da etwas vorgegeben?
Sind sichtbare Tätowierungen erlaubt?
Gibt es einen Haar- und Barterlass?
--- End quote ---
Die AN haben vom AG bereitgestellte Arbeitsschutzausstattung zu nutzen. Das ist übrigens völlig unabhängig von mir. Mithin hatten die AN die bereitgestellten Masken zu tragen. Die waren zunächst neutral und später in unserem CD.
Sichtbare Tätowierungen sind natürlich nicht untersagt, sie sind lediglich abzudecken. Ich stelle bevorzugt Reinhäuter ein - soweit ich das erkennen kann.
Haar- und Barttracht dürfen leider nicht vorgegeben werden. Man setzt sich ggfs. meinem Spott aus. Das 70er-Cop-Bärtchen war recht zügig wieder verschwunden.
Elur:
--- Zitat von: Spid am 15.02.2021 07:38 ---
--- Zitat von: Elur am 14.02.2021 22:26 ---
--- Zitat von: Spid am 14.02.2021 06:51 ---Unter anderem - es gibt eine Zusatzvereinbarung zu Bekleidungs- und Verhaltensvorschriften, ohne die wir kein Arbeitsverhältnis begründen. In Zeiten, in denen Männer nicht mehr in der Lage sind, die richtige Hosengröße zu wählen, und es Frauen gibt, die Leggings für die adäquate Oberbekleidung halten, erschien das notwendig - und hat sich bewährt: alle sind nicht nur be-, sondern auch korrekt gekleidet, man entbietet den Gruß mit Tageszeit (wobei mundartliche Varianten gestattet sind), steht bspw. auf, wenn ein höhergestellter den Raum betritt, setzt sich erst, wenn man dazu aufgefordert wird usw. Durch die Zusatzvereinbarung weiß jeder von vornherein, was von ihm erwartet wird. Wenn ihm das nicht paßt, kann er darauf verzichten, bei uns anzufangen - es ist seine Entscheidung.
--- End quote ---
Gibt es Frauen, die Leggins als OBERbekleidung tragen?
--- End quote ---
Du kommst nicht viel vor die Tür, was? Oder irrst Du vielleicht über die Bedeutung des Begriffs Oberbekleidung?
Ja, ich hab tatsächlich geirrt, was Oberbekleidung betrifft.
--- Zitat ---In über 30 Jahren Berufserfahrung in 7 verschiedenen Behörden hab ich noch nie erlebt, dass jemand aufsteht, wenn ein Höhergestellter den Raum betritt und sich erst setzt, wenn man dazu auffordert! Was ist das denn für ein Wunschdenken von dir?
--- End quote ---
Das ist kein Wunschdenken, es passiert - und ist eine simple Form der Höflichkeit, die bei Hippiebehörden sicherlich verloren gegangen ist.
--- End quote ---
Ich habe in mehreren obersten Bundesbehörden, u.a. Deutscher Bundetag und -rat, in einem Bundesministerium, in Landesbehörden gearbeitet und bin inzwischen bei einer oberen Bundebehörde. Wenn das Hippiebehörden sind...
Spid:
Offenkundig sind sie es - wobei weder der Deutsche Bundestag noch der Bundesrat oberste Bundesbehörden oder überhaupt Behörden sind. Oberste Bundesbehörden wären vielmehr die Bundestagsverwaltung und das Sekretariat des Bundesrates.
was_guckst_du:
...ich denke, deine Art hier zu antworten, ist im weiteren Sinne auch deine Art, dich über die anderen Teilnehmer lustig zu machen..
...nur damit kann ich mir dein "Auftreten" oftmals erklären...
Spid:
Was ist mit meinem Auftreten?
Ich habe mit meiner Antwort schlicht aufgezeigt, daß Schlampigkeit in der Form mit Schlampigkeit im Inhalt einhergeht - und habe lediglich darauf gewartet, daß Hippie @Elur sich dahingehend äußert, er habe ja die Bundestagsverwaltung und das Sekretariat des Bundesrates gemeint, um ihm das dann mit einem q.e.d. vorzuhalten.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version