Autor Thema: TV-BA und ein paar Fragen...  (Read 914 times)

Neulingneuling

  • Gast
TV-BA und ein paar Fragen...
« am: 31.01.2021 10:19 »
Guten Morgen liebes Forum,
nach ca. 4-5 Jahren bei der BA (TV-BA) sind mir leider immer  noch gewisse Dinge nicht so klar... ;-)

Folgende Fragen sind in der Zeit aufgetaucht:

- JSZ: Die 1/12 Regel ist bekannt, aber der Bemessungszeitraum ist noch nicht so klar.Beispiel: AN fängt im April an.Nach Regelung sind das 8/12, aber laut Bemessungszeitraum( 3 Monate) Anspruch auf volle JSZ. Wird jetzt 8/12 ausgezahlt oder volles JSZ?

- Änderung des Aufgabenfeldes: wenn man versetzt wird oder man sich auf eine neue Stelle bewirbt (Tarifgruppe bleibt gleich, nur TUK ändert sich) innerhalb der BA, ist der Anspruch auf die volle JSZ weiterhin gegeben, da der AG ja weiterhin der gleiche ist? Wäre das auch gegeben, wenn sich die Tarifgruppe ändert?

- Haftung: Ist irgendjemanden von euch so etwas schon mal passiert? Man hört da ab und an gewisse "Geschichten". Mir geht es nur um die Erfahrungswerte von den "alten Hasen".
Das man nicht grob fahrlässig handelt, sollte jedem klar sein beim ÖD. Mein Gedanke ist nur dieser, das im Akkord qualitative Arbeit geleistet wird in jedem Bereich des ÖD und es diesbezüglich auch mal zu kleinen Fehlern kommen kann.
Ist man diesbezüglich geschützt als AN oder sollte man sich diesbezüglich lieber zusätzlich versichern?

Bin gespannt auf eure Antworten zu diesem Themen.

Guten Start in die Woche

Lars73

  • Gast
Antw:TV-BA und ein paar Fragen...
« Antwort #1 am: 31.01.2021 11:44 »
Der Bemessungszeitraum bestimmt von welchen Monatsgehalt man ausgeht. Dieses wird dann um X/12 gekürzt wenn nicht in allen Monaten eine Bezahlung erfolgte. Dann greift noch der Faktor in Abhängigkeit von der Eingruppierung.

Ein Wechsel innerhalb der BA berührt nicht den Anspruch auf die Jahressonderzahlung. Soweit sich die Eingruppierung ändert hat dies dann ggf. Einfluss.