Autor Thema: Vergleich a1/v1 und Meistertitel  (Read 1836 times)

Wlossi1984

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Vergleich a1/v1 und Meistertitel
« am: 31.01.2021 12:30 »
Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen heute morgen trete ich mich einer komischen Sache an euch. Mein kleiner Bruder ist Schlosser und kunstschmiedemeister und hat sich auf eine Stelle der Verwaltung mit gewünschtem Abschluss a1/v1 beworben.  Heute erhielt er die Absage weil er die Qualifikation nicht erfülle
obwohl laut verdi und Auskunft der Rechtsabteilung der dqr Code seiner Qualifikation höher ist als der gewünschte für die besagten Stelle.

Daher meine Frage an euch was würdet ihr jetzt machen?
Kämpfen oder hinnehmen?
Mfg


Spid

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Antw:Vergleich a1/v1 und Meistertitel
« Antwort #1 am: 31.01.2021 12:33 »
Welche Relevanz sollte eine Auskunft von Verdi haben? Oder der DQR? Und inwiefern qualifizierte sich ein Handwerker mit Fortbildung für eine Tätigkeit, in der ein Verwaltungslehrgang gefordert ist?

Wlossi1984

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Antw:Vergleich a1/v1 und Meistertitel
« Antwort #2 am: 31.01.2021 12:48 »
Moin,denkst du nicht das die verdi und ihre Rechtsabteilung die richtigen Leute bei solchen Sachen sind?
Gibt der dqr Code nicht den Wissensstand an?
Daher Meister in Gruppe 5 a1/v1 in 3 . In der Ausschreibung steht a1 oder Vergleichbares..

Spid

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Antw:Vergleich a1/v1 und Meistertitel
« Antwort #3 am: 31.01.2021 12:51 »
Nein und nein.

Wlossi1984

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Antw:Vergleich a1/v1 und Meistertitel
« Antwort #4 am: 31.01.2021 12:58 »
Nein und nein?
Also ist deiner Meinung nach der a1 nicht mit dem Meister zu vergleichen?
Laut dqr Code und Tabelle ist er das aber Meister Fachwirte usw

Spid

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Antw:Vergleich a1/v1 und Meistertitel
« Antwort #5 am: 31.01.2021 13:04 »
Nein zu beiden Fragen: Verdi hat die richtigen Leute, um Steineschmeisserfahrten nach Hamburg zu organisieren, nicht um Rechtsauskünfte geben zu können. Der DQR ist schlicht in absolut jedweder Hinsicht unbeachtlich.

Lars73

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Antw:Vergleich a1/v1 und Meistertitel
« Antwort #6 am: 31.01.2021 13:51 »
Es geht nicht um das Level der Qualifikation sondern um eine mit den geforderten Qualifikation vergleichbar. Arzt und Volljurist sind auf dem gleichen formalen Level. Aber die meisten Menschen ziehen es vor, wenn ein Arzt die Herz-OP vornimmt und nicht der Jurist. Die Inhalte der Ausbildung deines Bruders sind eben andere als die hier geforderten.

Max

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Antw:Vergleich a1/v1 und Meistertitel
« Antwort #7 am: 31.01.2021 21:01 »
Die Stellenausschreibung fordert a1/v1, es bewirbt sich jemand ohne a1/v1 und wird abgelehnt weil er a1/v1 nicht hat.
Wo genau willst du da angreifen? Klarer geht's doch gar nicht.

Spid hat zum dqr alles gesagt. Das war eine lustige Arbeitsbeschaffungsmaßnahme aber nun ist's auch mal gut und dieser Unsinn, der nirgends mit Relevanz ernst genommen wird,  gehört begraben.