Autor Thema: Zulagen  (Read 5974 times)

Marianne

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Zulagen
« am: 01.02.2021 08:02 »
Kann einem Tarifbeschäftigten eine ausertarifliche Zulage gewährt werden?

Spid

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Antw:Zulagen
« Antwort #1 am: 01.02.2021 08:07 »
Außertarifliche Zulagen sind naheliegenderweise kein tariflicher Regelungsgegenstand.

WasDennNun

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Antw:Zulagen
« Antwort #2 am: 01.02.2021 08:12 »
Kann einem Tarifbeschäftigten eine ausertarifliche Zulage gewährt werden?
Das können hängt davon ab, ob der AG es darf.
Es gibt Kommunen, die unterliegen strengen Regeln (Haushalt etc.) es gibt andere TVöD AG, die können machen was sie wollen.

Marianne

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Antw:Zulagen
« Antwort #3 am: 01.02.2021 09:52 »
Ich glaube ich hätte die Frage besser so stellen sollen: Kann,  bzw. darf der kommunale Arbeitgeber  einem Tarifbeschäftigten eine ausertarifliche Zulage gewähren?

Spid

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Antw:Zulagen
« Antwort #4 am: 01.02.2021 09:54 »
Außertarifliche Zulagen sind naheliegenderweise kein tariflicher Regelungsgegenstand.

WasDennNun

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Antw:Zulagen
« Antwort #5 am: 01.02.2021 10:39 »
Es gibt Kommunen, die unterliegen strengen Regeln (die dürfen nur TV bezahlen, nicht mehr und nicht weniger) es gibt andere Kommunen, die können machen was sie wollen.

Börnie

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Antw:Zulagen
« Antwort #6 am: 01.02.2021 17:41 »
Auch die Mitgliedschaft im jeweiligen Arbeitgeberverband kann ein Hindernis sein, da sich der Arbeitgeber mit seiner Mitgliedschaft verpflichtet, den vom Verband abgeschlossen Tarifvertrag anzuwenden.

Siehe z.B. die Satzung des KAV NW:

Zitat
(1) Die Mitglieder sind verpflichtet,
a) die vom Verband oder einer Spitzenvereinigung im Sinne des § 2
Abs. 3 abgeschlossenen Tarifverträge und sonstigen
Vereinbarungen durchzuführen,
b) auf den selbstständigen Abschluss von Tarifverträgen insoweit
zu verzichten, als gemäß § 2 der Verband oder seine
Spitzenvereinigung entsprechende Verträge abgeschlossen
haben oder deren Abschluss sich vorbehalten,
c) die vom Verband oder einer Spitzenvereinigung im Sinne des § 2
Abs. 3 abgeschlossenen Tarifverträge weder zu unterbieten
noch unmittelbar oder mittelbar zu überschreiten sowie
verbindliche Richtlinien, Vereinbarungen oder Beschlüsse der
Verbandsorgane oder der Spitzenvereinigung zu beachten und
alles zu unterlassen, was den Interessen des Verbandes oder
der Spitzenvereinigung schadet,
d) nach Außerkrafttreten eines Tarifvertrages nicht selbstständig
mit den Verbänden der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
Abkommen zu treffen und die Weisungen des Verbandes zu
befolgen,
e) über die Lohn- und Anstellungsbedingungen ihrer Beschäftigten
dem Vorstand und dem Gruppenausschuss auf Verlangen
Auskunft zu geben und die einschlägigen Unterlagen vorzulegen,
f) dem Verband von allen seine Aufgaben berührenden
Vorkommnissen sofort Kenntnis zu geben, ergangene
Entscheidungen in Abschrift mitzuteilen und hiergegen auf
Anweisung Rechtsmittel einzulegen.

Gemeindema

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Antw:Zulagen
« Antwort #7 am: 04.02.2021 11:30 »
Ich finde die Frage spannend.

Angenommen wir haben diesen Fall: Mitarbeiter ist tarifkonform nach EG8 eingruppiert, eine höhere Stelle steht nicht zur Verfügung. Der leistungsbezogene Stufenaufstieg ist bereits bis zur Endstufe erfolgt. Arbeitgeber ist mit dem Mitarbeiter zufrieden und möchte ihn unbedingt halten.

Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber noch - innerhalb oder außerhalb des TVöD - ihm mit mehr "Gehalt zu versorgen"?
Wären steuerfreie Tankgutscheine bis 44 € (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) möglich? Gibt es noch weitere "Instrumente"?

Wdd3

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Antw:Zulagen
« Antwort #8 am: 04.02.2021 12:02 »
Mitarbeiterzufriedenheit durch höhere Gehälter ist nur von kurzer Dauer.
Der AG hat z. B. die Möglichkeit dem AN ein Home Office einzurichten wenn dieser es wünscht.

Weltraumpräsident

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Antw:Zulagen
« Antwort #9 am: 04.02.2021 12:41 »
Mitarbeiterzufriedenheit durch höhere Gehälter ist nur von kurzer Dauer.
[...]
Eine subjektive Aussage, die ich für mich bereits widerlegen kann.

Wdd3

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Antw:Zulagen
« Antwort #10 am: 04.02.2021 13:21 »
So wie ich sie für mich bereits bestätigen kann.... 8)

Gemeindema

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Antw:Zulagen
« Antwort #11 am: 04.02.2021 13:50 »
Mitarbeiterzufriedenheit durch höhere Gehälter ist nur von kurzer Dauer.
Der AG hat z. B. die Möglichkeit dem AN ein Home Office einzurichten wenn dieser es wünscht.

Ja, geht auch. Bei der Frage ging es aber eher um monetäre Anreize. Jemand noch Ideen? Jemand Erfahrungen mit den steuerfreien Gutscheinen im ÖD?

WasDennNun

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Antw:Zulagen
« Antwort #12 am: 04.02.2021 15:28 »
Mitarbeiterzufriedenheit durch höhere Gehälter ist nur von kurzer Dauer.
[...]
Eine subjektive Aussage, die ich für mich bereits widerlegen kann.
Ne, da gibt es Studien zu, habe ich aber nicht zur Hand.

Weltraumpräsident

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Antw:Zulagen
« Antwort #13 am: 04.02.2021 16:02 »
So wie ich sie für mich bereits bestätigen kann.... 8)
So viel möchte ich auch gern verdienen.

Weltraumpräsident

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Antw:Zulagen
« Antwort #14 am: 04.02.2021 16:06 »
Mitarbeiterzufriedenheit durch höhere Gehälter ist nur von kurzer Dauer.
[...]
Eine subjektive Aussage, die ich für mich bereits widerlegen kann.
Ne, da gibt es Studien zu, habe ich aber nicht zur Hand.
Glaube keiner Studie, die du nicht selbst durchgeführt hast.
Edit: Oder wenigstens selbst geprüft hast.