Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

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WasDennNun:

--- Zitat von: Gemeindema am 04.02.2021 13:50 ---
--- Zitat von: Wdd3 am 04.02.2021 12:02 ---Mitarbeiterzufriedenheit durch höhere Gehälter ist nur von kurzer Dauer.
Der AG hat z. B. die Möglichkeit dem AN ein Home Office einzurichten wenn dieser es wünscht.

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Ja, geht auch. Bei der Frage ging es aber eher um monetäre Anreize. Jemand noch Ideen?

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sich einfach mal in der Eingruppierung irren.

Börnie:

--- Zitat von: Gemeindema am 04.02.2021 11:30 ---Ich finde die Frage spannend.

Angenommen wir haben diesen Fall: Mitarbeiter ist tarifkonform nach EG8 eingruppiert, eine höhere Stelle steht nicht zur Verfügung. Der leistungsbezogene Stufenaufstieg ist bereits bis zur Endstufe erfolgt. Arbeitgeber ist mit dem Mitarbeiter zufrieden und möchte ihn unbedingt halten.

Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber noch - innerhalb oder außerhalb des TVöD - ihm mit mehr "Gehalt zu versorgen"?
Wären steuerfreie Tankgutscheine bis 44 € (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) möglich? Gibt es noch weitere "Instrumente"?

--- End quote ---

Wenn der AG streng dem jeweiligen Haushaltsrecht unterliegt sind außertarifliche Leistungen gar nicht möglich, auch nicht die Möglichkeit eines steuerfreien Sachbezug nach dem EStG.

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