Steuerbelastung durch Lohnnachzahlung

Begonnen von Robert74, 05.02.2021 17:17

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Robert74

Guten Tag zusammen,

ich habe eine Frage zu meiner neuen Eingruppierung (Gewerblich-handwerkliche Tätigkeiten) Bayern.

Wie es scheint werde ich von EG 6 in EG 9a wechseln und somit einiges mehr an brutto verdienen. Da mein Arbeitgeber aber von der max. Bearbeitungszeit ausgeht (bis 5/2021) ist meine Lohnnachzahlung (1.1.2020 – 1.5.2021) dann 16 Monate.
Wird durch die Nachzahlung des Entgeltes die Steuerbelastung auf 2020 / 2021 aufgeteilt oder fällt diese gesamt in 2021 an? Was dann ein erheblicher Steuerbetrag bedeuten würde und somit eine negative Auswirkung haben könnte.

Kann mir hier jemand weiterhelfen, danke.

Spid

Die steuerliche Behandlung des Entgelts ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.

Robert74

Die Frage: wie wird dies von Arbeitgeber (Kommune) dargestellt. Rückwirkende neu Lohnabrechnung und Lohnsteuerbescheinigung in 2020 oder alles in 2021 als Nachzahlung?

Spid

Auch das ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.

Isie

Die Nachzahlung für das Jahr 2020 wird als sonstiger Bezug im Monat der Nachzahlung versteuert. Die Nachzahlung für das Jahr 2021 wird den einzelnen Nachzahlungsmonaten zugeordnet und die Steuern werden monatlich neu berechnet.

WasDennNun

Zitat von: Isie in 05.02.2021 17:51
Die Nachzahlung für das Jahr 2020 wird als sonstiger Bezug im Monat der Nachzahlung versteuert. Die Nachzahlung für das Jahr 2021 wird den einzelnen Nachzahlungsmonaten zugeordnet und die Steuern werden monatlich neu berechnet.
Was ja prima ist, da man dann ja keine Soli darauf zahlt!