Hallo,
unsere Berufsgruppe (Lehrende in Gesundheitsberufen) wurde mit dem letzten Tarifabschluss zum 01.01.2020 höhergruppiert in Abhängigkeit vom Studienabschluss. Waren wir davor alle in E9, werden wir jetzt, obwohl wir alle weiterhin die gleiche Tätigkeit ausüben, von E9 (kein Studienabschluss) über E11 (Bachelorabschluss) bis E13 (Masterabschluss bzw. Promotion) vergütet.
Ich habe Widerspruch eingelegt beim Personaler, bin aufgrund meines Bachelor seit 01/20 auf E11, bin aber der Dienstälteste im Team (über 20 Jahre) u n d stehe kurz vor dem Masterabschluss bzw. habe alle Studienmodule und Masterarbeit schon absolviert, warte noch auf meine Urkunde. Widerspruch wurde abgelehnt, da ich zum jetzigen Zeitpunkt ja (noch) nicht nachweisen könne, die gleiche Qualifikation zu haben wie meine Kolleginnen mit Masterzeugnis.
Bleibt nur eine Eingruppierungsfeststellungsklage - mit Aussicht auf Erfolg?
Herzliche Grüße in die Runde!