Und bei einer Klage (Konkurrentenklage?) muss dann der Arbeitgeber beweisen, dass alle dieselben Fragen gestellt bekommen haben? Und diese Klage können Angestellte genauso stellen, wie Beamte?
Wenn nun der Kläger einen Zeugen hat (einen anderen Bewerber, der dem Kläger vielleicht bekannr ist und der Bekannte selbst nicht die Stelle bekommen hat), der aussagt, dass er andere Fragen gestellt bekommen hat, als der Kläger, was dann?