Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Fragen in Vorstellungsgesprächen müssen gleich sein?
Spid:
Der Kläger muß den Nachweis führen, daß das Auswahlverfahren an Fehlern gelitten hat und bei rechtmäßigem Verfahren auch er hätte ausgewählt werden können.
was_guckst_du:
Der AG muss den Nachweis führen, warum er Bewerber X ausgewählt hat; er hat dies zu dokumentieren. Welche Fragen im Auswahlgespräch geführt werden, wäre also im Konkurrentenstreitverfahren belegbar
Yvonne:
Macht es rechtlich eigentlich einen Unterschied, ob es sich aus Bewerbersicht um eine höherwertige Stelle handelt?
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