Autor Thema: Resturlaub aus Vorjahr nach Elternzeit  (Read 1114 times)

AN7986

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Resturlaub aus Vorjahr nach Elternzeit
« am: 02.02.2021 20:14 »
Guten Abend liebe Forumsmitglieder,

ich brauche bitte eure Expertise zum Thema Resturlaub und Elternzeit:

Die letzten drei Dezemberwochen 2019 war ich krankgeschrieben und hatte noch einen Urlaubsanspruch von 8 Tagen (Urlaubsantrag war noch nicht eingereicht). Ab 1. Januar 2020 befand ich mich für einen kurzen Zeitraum  im Beschäftigungsverbot und es schlossen sich unmittelbar die Mutterschutzfristen an. Den Resturlaub aus 2019 konnte ich somit nicht mehr nehmen.

Zu Beginn meiner Elternzeit erhielt ich ein Schreiben, welches u. a. die Info enthielt, dass ich nach Rückkehr aus der Elternzeit im Jahr 2021 noch 23 Resturlaubstage habe, davon 8 Urlaubstage aus 2019 und 15 Tage aus dem Jahr 2020. Soweit so gut.

Jetzt ist mein Arbeitgeber aber plötzlich der Meinung, dass bei diesem Schreiben ein Fehler bei der Urlaubsberechnung unterlaufen ist. Der Resturlaub aus 2019 wäre zum 31.05.2020 (nach § 26 TV-L) verfallen, da es sich um Urlaub aus dem Vorjahr handelt und alle Übertragungstatbestände (aus dem Mutterschutzgesetz und aus dem Elternzeitgesetz) sich stets auf den Urlaub des Kalenderjahres, in dem das Beschäftigungsverbot/Mutterschutz/Elternzeit beginnt, beziehen.

Stimmt das wirklich? Oder gibt es hierzu eine eindeutige Regelung im MuSchG?

Ich freue mich sehr über eine Antwort und danke schon jetzt für die Hilfe! :)