Blockade durch den Personalrat für Teilnahme am AL II

Begonnen von quereinsteiger91, 03.02.2021 09:06

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quereinsteiger91

ich sitze auf einer Stelle, die mit EG 9a bewertet ist. Laut Personalabteilung kann ich mit dem AL I nicht höher kommen, so dass eine Kostenübernahme / Freistellung zum Unterricht nicht gewillt ist.
Das Argument den AL I zu machen um dadurch den AL II machen zu können entkräftet die Personalabteilung mit der Aussage, dass nicht sichergestellt werden kann, dass ich in Zukunft wirklich die Zusage zum AL II bekomme.

Ich darf also weder den AL I, noch den AL II machen. Stecke deswegen etwas fest ...

Spid

Wenn für Dich die Ausbildungs- und Prüfungspflicht sächlich, räumlich und persönlich gilt, ist Dir alsbald Gelegenheit zur Teilnahme zu geben.

quereinsteiger91

Zitat von: Spid in 03.02.2021 13:49
Wenn für Dich die Ausbildungs- und Prüfungspflicht sächlich, räumlich und persönlich gilt, ist Dir alsbald Gelegenheit zur Teilnahme zu geben.

zum AL I oder zum AL II? wie bekomme ich raus ob die gilt und worauf kann ich mich beziehen?

Spid

Zum ALI. Die Ausbildungs- und Prüfungspflicht ergibt sich aus Vorbemerkung Nr. 7 zur EGO TVÖD VKA.

quereinsteiger91

Danke dir! Wieso greift diese Regelung nicht für den AL II?

Lars73


was_guckst_du

...weil Voraussetzung für den AL2 der AL1 ist...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

Der tarifliche Anspruch wird dadurch nicht berührt.

quereinsteiger91

Zitat von: was_guckst_du in 03.02.2021 15:43
...weil Voraussetzung für den AL2 der AL1 ist...

gemäß Ausschreibung ist er das neben der VFA-Ausbildung, grundsätzliche Voraussetzung aber nicht.
Laut Personalabteilung und Studieninstitut müsste man als Quereinsteiger lediglich einen Eignungstest machen. Wenn man den besteht, kann man den AL II als Quereinsteiger ohne AL I machen.

Naja ich werde wohl mal das Gespräch mit dem Personalrat suchen, besten Dank für die zahlreichen Antworten!

blondie

das hört sich sehr nach Niedersachsen an. wenn da so ist, kannst du dir das Gespräch mit dem Personalrat sparen.