Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Reisekosten
DiVO:
Lies dir mal bitte das Bayerisches Reisekostengesetz – BayRKG durch. In Art. 5 ist klar geregelt was unter der Aussage "Dienstreisen nur mit Zug" zu verstehen und wie mit Reisekostenerstattungen umzugehen ist, wenn der Antragsteller mit einem anderen Verkehrsmittel gefahren ist.
Bitte abklären, ob das Bayerisches Reisekostengesetz – BayRKG bei euch Andwendung findet.
Solitair:
Bei uns in Hessen sind Dienstreisen grundsätzlich mit öfftl. Verkehrsmitteln durchzuführen sofern kein Dienstwagen zur Verfügung steht.
Fahrt mit privatem PKW wird nur bezahlt, wenn triftige Gründe dafür vorliegen. Z.B. bei regelmäßiger AD-Tätigkeit.
Allerdings aufgrund Corona liegen diese triftigen Gründe nun pauschal immer vor.
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