Du hast den dir selbst überlassenen Anspruch dir einen Arbeitgeber zu suchen der deinen ALG2 Status auch verwenden möchte. Bitte beachten ob es bei dir im Bundesland bereits durch Bezirkstarifvertrag eine Regelung zum zurückzahlen der Kosten bei zeitnaher Kündigung des Arbeitsverhältnisses gibt. Sollte dies nicht der Fall sein und du hast keine Erklärung unterschrieben in der du zustimmst X Jahre nach Beendigung des Lehrgangs bei deinem AG zu verbleiben steht dir der Arbeitsmarkt offen, ohne Rückzahlungen für deine Ausbildung an deinen AG tätigen zu müssen.