VBLextra - schädliche Verwendung

Begonnen von Tuareg, 28.02.2021 15:25

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Tuareg

wg. eines fehlenden VBL-Forums poste ich mein Frage hier und hoffe auf tragfähige Antwort:

VBLextra-Vertrag (Riester+Entgeltumwandlung) soll nach über 12 Jahren zum Rentenbeginn förderschädlich gekündigt werden (Kapitalauszahlung). Klar ist, das Förderung und Steuererleichterung abgezogen und zurückgezahlt werden müssen. Nun hörte ich von einem 10% Abzug für biometrischen Risikoausgleich??
Wird der von der VBL zusätzlich einbehalten? Auf welcher vertraglichen Grundlage?

Hat jemand entsprechende Erfahrungen gemacht oder kann hierzu fundiert was beitragen?

Dank und Gruß

Isie

Hast du in den Versicherungsbedingungen nachgeschaut? Dort müsste laut VBL-Website etwas zu den Bedingungen bei einer Kapitalauszahlung stehen. Ansonsten gibt es auch noch die Möglichkeit einer Teilkapitalauszahlung von bis zu 30%. https://www.vbl.de/de/service/informationen/allgemeine_informationen/allgemeine_informationen_vblextra/

Tuareg

Selbstverständlich - aber genau zum möglichen 10% Abzug des biometrischen Risikoausgleiches steht weder etwas im Vertrag noch kann man bei "google" etwas finden...

Isie

Dann hast du sicherlich auch die Verbraucherinformation der VBL zur VBL extra gelesen. Dort steht, dass das Deckungskapital ausgezahlt wird.