Autor Thema: VBLextra - schädliche Verwendung  (Read 1627 times)

Tuareg

  • Gast
VBLextra - schädliche Verwendung
« am: 28.02.2021 15:25 »
wg. eines fehlenden VBL-Forums poste ich mein Frage hier und hoffe auf tragfähige Antwort:

VBLextra-Vertrag (Riester+Entgeltumwandlung) soll nach über 12 Jahren zum Rentenbeginn förderschädlich gekündigt werden (Kapitalauszahlung). Klar ist, das Förderung und Steuererleichterung abgezogen und zurückgezahlt werden müssen. Nun hörte ich von einem 10% Abzug für biometrischen Risikoausgleich??
Wird der von der VBL zusätzlich einbehalten? Auf welcher vertraglichen Grundlage?

Hat jemand entsprechende Erfahrungen gemacht oder kann hierzu fundiert was beitragen?

Dank und Gruß

Isie

  • Gast
Antw:VBLextra - schädliche Verwendung
« Antwort #1 am: 28.02.2021 17:01 »
Hast du in den Versicherungsbedingungen nachgeschaut? Dort müsste laut VBL-Website etwas zu den Bedingungen bei einer Kapitalauszahlung stehen. Ansonsten gibt es auch noch die Möglichkeit einer Teilkapitalauszahlung von bis zu 30%. https://www.vbl.de/de/service/informationen/allgemeine_informationen/allgemeine_informationen_vblextra/

Tuareg

  • Gast
Antw:VBLextra - schädliche Verwendung
« Antwort #2 am: 28.02.2021 17:10 »
Selbstverständlich - aber genau zum möglichen 10% Abzug des biometrischen Risikoausgleiches steht weder etwas im Vertrag noch kann man bei "google" etwas finden...

Isie

  • Gast
Antw:VBLextra - schädliche Verwendung
« Antwort #3 am: 28.02.2021 18:02 »
Dann hast du sicherlich auch die Verbraucherinformation der VBL zur VBL extra gelesen. Dort steht, dass das Deckungskapital ausgezahlt wird.