Es ging um die Frage, wie der Nutzer "Geschädigter" auf einen Zuwachs von 20€ und ein Gehalt von rund 2.000€ kommt. Da ist meine Vermutung, dass er eben nicht in E1 oder E2 eingruppiert ist, sondern in Teilzeit arbeitet und daher auf sein Teilzeitgehalt eine entsprechende prozentuale Steigerung bekäme.
Das der Zuwachs identisch ist unabhängig davon, ob man nun 2.000€ aus einer Vollzeittätigkeit oder einer Teilzeittätigkeit bezieht, ist mir bewusst.