Hallo,
deine Frage ist zwar schon etwas länger her, aber ich habe mich selbst gerade erst hier angemeldet. Es ist immer hilfreich, wenn du im Thread schreibst, für welchen Geltungsbereich (Bund/Land etc.) deine Anfrage gelten soll. Im Allgemeinen kann ich dir mitteilen, dass das für das öffentliche Dienstrecht zuständige Ministerium (meist das für Innere zuständige Ministerium :-)) hierzu eine Verwaltungsvorschrift erlässt. Bei uns in Brandenburg heißt die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern über die Ernennung, Zurruhesetzung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Landes Brandenburg sowie den Wechsel in den Dienst des Landes (VV EZEW). Hier ist genau geregelt, wie diese Zurruhesetzungsverfügung auszusehen hat (da ein Muster vorgegeben wird) und u. a. welche Inhalte diese Verfügung zu enthalten hat.
Ich hoffe, das hilt dir weiter.
VG aus Brandenburg