Autor Thema: Eingruppierung nach Bachelorabschluss  (Read 2557 times)

ridethespiral

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Eingruppierung nach Bachelorabschluss
« am: 05.02.2021 09:58 »
Hallo zusammen,

ich bin seit August in einer Landesbehörde eingestellt und habe die Eingruppierung E9b bekommen, die für Bachelorabsolventen geringste Eingruppierung.
Meine Probezeit ist nun rum und gestern habe ich zufällig mitbekommen, dass meine, zwar schon viele Jahre im UN tätige, Kollegen und Kolleginnen E11 haben und das, obwohl wir weitestgehend die gleiche Tätigkeit ausführen.

Meine Kollegen haben keinen Hochschulabschluss. Mir kam da sofort der Gedanke, dass das ungerecht ist und ich das auf jeden Fall ansprechen möchte. Die Argumentation, dass diese ja schon länger da sind greift für mich nicht, da die Erfahrung über die Stufen innerhalb der EG geregelt ist und nicht über die EG selbst.

Gleichzeitig wäre es auch ein zweifelhaftes Vorgehen Vergütung über Zeit und nicht über Leistung zu gestalten. "Es ist egal was du leistest, hauptsache du bist schon lange hier." - mehr als fragwürdig.

Meine Kolleg_innen haben lediglich noch eine beratende Tätigkeit, bei der alle 2 Wochen mal jemand für eine Stunde kommt und sich zum Thema "interne Stellenumsetzung" beraten lässt. Da eine Kollegin bald in Rente geht möchte ich dieses gerne übernehmen.

Liege ich damit falsch, dass dies keine 2 EG Unterschied ausmacht und ich auch E11 haben sollte?

Vielleicht könnt ihr mir da ein wenig helfen wie ich dass Thema aufgreifen kann bzw. was ich evtl. nicht beachtet habe.

Für Eure Antworten bin ich Euch sehr dankbar.

Viele Grüße

Spid

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Antw:Eingruppierung nach Bachelorabschluss
« Antwort #1 am: 05.02.2021 10:02 »
Weder wäre E9b die niedrigste Eingruppierung für Bachelorabsolventen noch wäre irgendein Gerechtigkeitsgefühlchen relevant. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Keine Deiner Ausführungen ließe auch nur vermuten, daß der AG über die Eingruppierung irrte.

Organisator

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Antw:Eingruppierung nach Bachelorabschluss
« Antwort #2 am: 05.02.2021 10:07 »
Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer übertragenen Aufgaben eingruppiert.
Demzufolge kommt es darauf an, welche Aufgaben dir übertragen werden. Welche Tätigkeiten tatsächlich ausgeführt werden ist für die Eingruppierung nicht relevant.

Rein praktisch: Lass dich nicht täuschen, selbst gleich aussehende Tätigkeiten können eingruppierungsrelevant unterschiedlich sein.

Wenn du auf eine höhere Eingruppierung abzielst brauchst du enstprechend höherwertige Tätigkeiten. Ob dir dein Arbeitgeber solche Tätigkeiten übertragen möchte, ist dann eine andere Frage.

Meine Kolleg_innen haben lediglich noch eine beratende Tätigkeit, bei der alle 2 Wochen mal jemand für eine Stunde kommt und sich zum Thema "interne Stellenumsetzung" beraten lässt. Da eine Kollegin bald in Rente geht möchte ich dieses gerne übernehmen.

Liege ich damit falsch, dass ich auch E11 haben sollte?

Ja, liegst du. Die gesamte übertragene Tätigkeit ist eingruppierungsrelevant, ein Schlaglicht von 1 Stunde alle zwei Wochen reicht für die Betrachtung nicht aus.

Insgesamt gibt es aus deiner Schilderung überhaupt keine Anhaltspunkte die auf eine für dich zutreffende Eingruppierung schließen lassen könnte.

ridethespiral

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Antw:Eingruppierung nach Bachelorabschluss
« Antwort #3 am: 05.02.2021 10:20 »
Insgesamt gibt es aus deiner Schilderung überhaupt keine Anhaltspunkte die auf eine für dich zutreffende Eingruppierung schließen lassen könnte.

Danke für Deine Antwort.

Schade, aber ich verstehe es nicht. Fragen wir mal andersrum. Wann hätte ich denn einen Grund dass eine solche Eingruppierung auf mich zuträfe?


ridethespiral

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Antw:Eingruppierung nach Bachelorabschluss
« Antwort #4 am: 05.02.2021 10:25 »
Weder wäre E9b die niedrigste Eingruppierung für Bachelorabsolventen noch wäre irgendein Gerechtigkeitsgefühlchen relevant. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Keine Deiner Ausführungen ließe auch nur vermuten, daß der AG über die Eingruppierung irrte.

Danke? oder so.

Sozialarbeiter

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Antw:Eingruppierung nach Bachelorabschluss
« Antwort #5 am: 05.02.2021 10:33 »
ich bin seit August in einer Landesbehörde eingestellt und habe die Eingruppierung E9b bekommen, die für Bachelorabsolventen geringste Eingruppierung.
Wie bereits richtig ausgeführt wird man grundsätzlich nach Tätigkeit bezahlt und nicht nach Abschluss. :)
Wer mit Doktortitel in Raketenwissenschaft einer Hausmeister-Tätigkeit nachgeht, wird trotzdem als Hausmeister bezahlt und nicht als Doktor der Raketenwissenschaft.
Meine Probezeit ist nun rum und gestern habe ich zufällig mitbekommen, dass meine, zwar schon viele Jahre im UN tätige, Kollegen und Kolleginnen E11 haben und das, obwohl wir weitestgehend die gleiche Tätigkeit ausführen.
Es geht nicht darum, welche Tätigkeit man (du oder deine Kollegen) tatsächlich ausführt, sondern welches die "auszuübende Tätigkeit" ist, die dir übertragen wurde. Wer als Hausmeister angestellt ist und an den Raketen des Raketenwissenschaftlers bastelt, wird als Hausmeister mit Hausmeistertätigkeiten als auszuübende Tätigkeit bezahlt und nicht als Raketenwissenschaftler.
Wann hätte ich denn einen Grund dass eine solche Eingruppierung auf mich zuträfe?
Am besten schaust du mal in die EGO Entgeltordnung vom Tarifvertrag. Dort sind die verschiedenen Tätigkeiten beschrieben und werden den entsprechenden Entgeltgruppen zugeordnet. Dort tauchen dann häufig sehr ähnliche Tätigkeiten auf, die aufeinander aufbauen und sich nur durch Tätigkeitsmerkmale wie "gründlich und fachliche Fachkenntnisse" oder "selbstständige Leistungen" oder "besondere verantwortung" hervorheben. Am besten googelst du hier auch erstmal ein wenig und recherchierst da nach.
Das gleichst du dann mit den für dich übertragenen Aufgaben ab.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

ridethespiral

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Antw:Eingruppierung nach Bachelorabschluss
« Antwort #6 am: 05.02.2021 11:00 »
@Sozialarbeiter

Danke Dir. Die EGO habe ich auch schon gewälzt, aber wie Du schon gesagt hast...Was nun "besondere Schwere" ist und was nicht ist extrem subjektiv.

Ich hoffe, dass ich dazu was finde.

Danke für deine Mühe.

Viele Grüße

Spid

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Antw:Eingruppierung nach Bachelorabschluss
« Antwort #7 am: 05.02.2021 11:03 »
Nein, ist es nicht. Es handelt sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die jahrzehntelange Auslegung durch Rechtsprechung erfahren haben.

Lars73

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Antw:Eingruppierung nach Bachelorabschluss
« Antwort #8 am: 05.02.2021 11:05 »
Natürlich kannst du ansprechen, dass du gerne Aufgaben nach E11 übertragen bekommen möchtest. Wenn der Arbeitgeber nicht will kannst du dich ja auf entsprechende E11 Stelen bewerben.

sozijus

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Antw:Eingruppierung nach Bachelorabschluss
« Antwort #9 am: 05.02.2021 11:06 »
@Sozialarbeiter

Danke Dir. Die EGO habe ich auch schon gewälzt, aber wie Du schon gesagt hast...Was nun "besondere Schwere" ist und was nicht ist extrem subjektiv.

Dazu musst du in die Protokollerklärungen schauen.

Organisator

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Antw:Eingruppierung nach Bachelorabschluss
« Antwort #10 am: 05.02.2021 11:15 »
Schade, aber ich verstehe es nicht. Fragen wir mal andersrum. Wann hätte ich denn einen Grund dass eine solche Eingruppierung auf mich zuträfe?

Eine Einschätzung zu einer Eingruppierung kann nur abgegeben werden, wenn die übertragenen Tätigkeiten mit Zeitanteilen bekannt sind.

Konkret: Eine Eingruppierung nach E 11 trifft auf dich zu, wenn dir entsprechende Tätigkeiten übertragen werden. Also Tätigkeiten, die die entsprechenden Tätigkeitsmerkmale erfüllen:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium und ensprechende Tätigkeit
- besonders verantwortungsvolle Tätigkeit
- besondere Schwierigkeit und Bedeutung.