Autor Thema: [Allg] Auswahlverfahren - welcher Bewerber macht das Rennen...  (Read 4598 times)

BüroLurchNRW

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Hallo  :D

Diese Frage richtet sich vor allem an diejenigen, die selbst im Personalbereich arbeiten, im PR sind oder persönliche Erfahrungen gemacht haben.

Derzeit ist bei uns eine Sachbearbeiterstelle A11 ausgeschrieben. Bewerben werden sich etliche Sachbearbeiter die auf A10 Stellen sind und aus dem Fachbereich kommen um den es geht. Es will sich aber auch eine Kollegin bewerben, die schon immer (mind. 30Jahre) auf einer A10 Stelle sitzt, von der Materie aber null Ahnung hat und jedes Jahr 4- 6 Monate am Stück krank ist. Zudem hat sie einen GdB von 50 oder ist gleichgestellt (dies ist allerdings nicht der Grund für die langen Krankheitszeiten). Sie meinte nun "an mir kommen die ja gar nicht vorbei wenn ich mich bewerbe". Ist das tatsächlich so? Neulich erst wurde hier eine A12 Stelle besetzt mit jemanden der bereits A12 hatte, obwohl es noch 8 andere Bewerber gab und das Personalamt eigentlich jmd anders nehmen wollte...
« Last Edit: 06.02.2021 02:18 von Admin2 »

Lars73

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Antw:Auswahlverfahren - welcher Bewerber macht das Rennen...
« Antwort #1 am: 05.02.2021 11:02 »
Die betroffene Kollegin hat auch A10? Dann kommt es auf die Beurteilungen an. Da gibt es kein Automatismus mit den vielen Jahren. Wenn sie schon A11 hat setzt sich jemand mit A10 nicht so leicht dagegen durch.

BüroLurchNRW

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Antw:Auswahlverfahren - welcher Bewerber macht das Rennen...
« Antwort #2 am: 05.02.2021 11:52 »
Ja, wie gesagt, sie sitzt schon ewig auf A10.
Dachte eigentlich das sei eine Ausnahme gewesen, dass Leute die zb schon A11 haben, dann auch eher die Stelle mit A11 bekommen. Das ist ja unfair, wenn die Leute bevorzugt werden gegenüber denen, die noch immer auf A10 hocken und auch mal höher kommen wollen. . .
Wie die Beurteilungen aussehen weiß ich natürlich absolut nicht. Aber spielen solche regelmäßigen langen krankheitsbedingten Ausfälle da gar nicht mit rein?

Lars73

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Antw:Auswahlverfahren - welcher Bewerber macht das Rennen...
« Antwort #3 am: 05.02.2021 11:55 »
Wenn sie eine A10 hat ist doch alles kein Problem.

BüroLurchNRW

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Antw:Auswahlverfahren - welcher Bewerber macht das Rennen...
« Antwort #4 am: 05.02.2021 12:19 »
Das beantwortet aber meine Frage nicht ;)

Bastel

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Antw:Auswahlverfahren - welcher Bewerber macht das Rennen...
« Antwort #5 am: 05.02.2021 13:40 »
Das beantwortet aber meine Frage nicht ;)

Die Antwort findest du in Lars erstem Post.

Lars73

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Antw:Auswahlverfahren - welcher Bewerber macht das Rennen...
« Antwort #6 am: 05.02.2021 13:52 »
Krankheitsbedingte Ausfälle sind nicht direkt Bewertungsrelevant. Sie können aber auf die Bewertung ausstrahlen. Hier konkret ist dann aber noch die Frage der Schwerbehinderung zu berücksichtigen. Eine Benachteiligung die damit im Zusammenhang steht wäre unzulässig.

clarion

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Antw:Auswahlverfahren - welcher Bewerber macht das Rennen...
« Antwort #7 am: 05.02.2021 16:30 »
Hallo,

die Stellenbesetzung wird über die Anlassbeurteilung der jeweiligen Bewerber gesteuert werden. Wegen Krankheit und Behinderung darf natürlich keine Schlechtbeurteilung statt finden. Ich gehe davon aus, dass jemand mit ca. 30 Jahren in A10 (Eingangsamt?) nicht durch besondere Leistungen hervor sticht. Haben mehrere Bewerber die (annähernd) gleiche Durchschnittsnote bei der Beurteilung, werden bei uns weitere Hilfskriterien wie z.B. ein strukturiertes Auswahlgespräch zur Auswahl herangezogen, um den oder die Leistungsbeste*n heraus zufinden. Schwerbehinderte müssen nur bei gleicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden. Spätestens beim strukturierten Interview wird man m.E. aber Leistungsunterschiede feststellen können.

Im Übrigen wird zumidnest in meinem Bundesland nach Statusamt beurteilt, dass heißt eine Durchschnittsnote x in A10 ist weniger wert als dieselbe Durchschnittsnote x in A11. Die Begründung lautete, dass man in A11 auch mehr leisten muss, bei uns gibt es da für jedes Statusamt so schöne Tabellen, die eine die Erwartungen an Komplexitiät und Selbstständigkeit der Aufgabenerledigung beschreibt.

Aber bei so vielen Krankheitstagen hat denn da noch niemand ein BEM versucht? Wenn das nicht fruchtet, dann über eine (Teil)Dienstunfähigkeit nachgedacht?

Yvonne

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Hat man bei einer Bewerbung auf eine gleichwertige Stelle eigentlich die gleichen Bewerberverfahrensansprüche, wie bei einer Bewerbung auf eine Beförderungsstelle? Einen finanziellen Nachteil kann es ja nicht geben...

BüroLurchNRW

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Danke Clarion. Welches ist denn "dein" Bundesland?
Also wie gesagt ist die Schwerbehinderung nicht der Grund für die langen Krankheitszeiten.  Ich gehe auch eher von einer Gleichstellung aus, da der GdB durch Bandscheibenvorfälle und ähnliches entstanden ist (Details weiß ich hier nicht). Krankheitsausfälle sind wegen psychischer Leiden jedes Jahr erneut. Wiedereingliederung und BEM gibt es dann natürlich auch IMMER, da es mehr als 6 Wochen sind. Wieso keine Dienstunfähigkeit vorliegt- keine Ahnung....das frage ich mich seit ich da bin...
Mit der Beurteilung denke ich aber mal, dass jemand der 4-6 Monate im Jahr krank ist niemals so gut beurteilt werden kann wie Mitarbeiter die immer da sind. Selbst wenn man deshalb keine Abwertung vornehmen darf, wird sich das (hoffentlich) dennoch irgendwie auswirken. Auf mich hat es sich zumindest positiv ausgewirkt, da ich ja die ganze Arbeit immer mitmachen muss dann.
So wie ich hörte wurde sie auf der jetzigen Stelle "geparkt", weil es da nicht ganz sooo schlimm ist wenn sie ausfällt und belastbar ist sie eh nicht. Daher glaube ich auch nicht, dass sie diese Stelle bekommen wird. Die Personalabteilung weiß ja, dass sie jedes Jahr fehlt und auch ansonsten jeden Monat Fehlzeiten hat. So jemanden will man auf bestimmten Stellen nicht und weiß dies sicher zu verhindern (nehme ich mal an).

clarion

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Hallo,

mein Bundesland ist Niedersachsen. Der Umgang mit der Kollegin ist so typisch ÖD: da parken, wo er/sie den wenigsten Schaden anrichtet, anstelle das Problem dauerhaft zu lösen.

Wie gesagt, die Beurteilung darf Zeiten der Krankschreibung nicht berücksichtigen, sogar behinderungsbedingte Minderleistung darf nicht negativ ins Kontor schlagen. Andererseits verhindern ihre Beeinträchtigungen aber auch, dass Sie gute Leistungen zeigen kann. Insofern wird diese Kollegin m.E. höchstens eine mittelmäßige oder leicht unterdurchschnittliche Beurteilung bekommen.

Ich nehme stark an, dass man durch Beurteilungen die Stellenbesetzung zu steuern weiß.

BüroLurchNRW

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Ja, den Eindruck habe ich auch, dass es typisch ist Leute zu parken, auch wenn ich noch nicht mal ein Jahrzent dabei bin :D
Noch schlimmer finde ich aber, dass immer noch das "Wegbefördern" betrieben wird  >:( Da sollte auf die SGL Stelle auch irgendeine Graupe, die man da wo er war nicht haben wollte, also wegbefördern und das Problem auch noch auf eine Vorgesetztenposition pflanzen- na danke. . . Zum Glück hat sich hier der AL eingeschaltet und das verhindert.

Kingrakadabra

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Ja, das kennt man. Die eigene Belegschaft wird klein gehalten und nicht gefördert bzw. nicht motiviert. Lieblinge werden als SGL eingesetzt, obwohl keine Kenntnisse in der öffentlichen Verwaltung gegeben sind. Schade!

clarion

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Und in der Privatwirtschaft gibt es keine "Lieblinge"? Da gibt es sogar Vertragsklauseln, die es verbieten, mit anderen Kollegen über das Gehalt zu sprechen.

In der Privatwirtschaft wird allerings eine Fehlentscheidung beim Personal wesentlich schneller und nachhaltiger korrigiert als im ÖD.


Kingrakadabra

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Klar gibt es die. Aber ob in der PW einer ohne Ahnung auf eine Führungsposition gesetzt wird? Nach dem ersten Fehler ist er weg... ;) im öD ist das egal... zur Not macht man halt krank... ;)