Autor Thema: Abordnung eines Beschäftigten, was steht einem zu?  (Read 2325 times)

neodeo2

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Hallo zusammen,

ich solle für 1-2 Jahre für 50 AKA (Arbeitskraftanteil) abgeordnet werden. Die Entfernung zwischen den Dienststellen beträgt ca. 100 KM. (was ich eigt ganz ok finde, bin also nicht dagegen)

Ich möchte zu der zweiten Dienststelle (eigt eine Komplett andere Behörde) per Zug reisen. Wäre also auch jeden Tag wieder zu Hause.

Was steht einem zu bzw. was kann man als Beschäftigter verlangen an Boni/ Zusätze?

Denke, dass mindestens das Zugticket bezahlt wird, oder?

PS: bin verheiratet, keine Kinder falls es wichtig ist.

Vielen Dank :-)

Spid

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Antw:Abordnung eines Beschäftigten, was steht einem zu?
« Antwort #1 am: 05.02.2021 11:38 »
Gem. §23 Abs. 4 TV-L finden für die  Erstattung  von  Reise-  und  Umzugskosten  sowie  Trennungsgeld  die Bestimmungen, die für die Beamtinnen und Beamten des Arbeitgebers jeweils gelten, entsprechende Anwendung. 

neodeo2

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Antw:Abordnung eines Beschäftigten, was steht einem zu?
« Antwort #2 am: 05.02.2021 12:27 »
also so wie ich es sehe, werden nur die Reisekosten erstattet?
bzw. Verpflegungszuschuss i. H. v. 2,05 € bei Abwesenheit von mehr als 11 Stunden

Weil ich ja jeden Tag daheim wäre.

DiVO

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Antw:Abordnung eines Beschäftigten, was steht einem zu?
« Antwort #3 am: 05.02.2021 12:50 »
Kommt immer darauf was man vereinbart. Ich hatte in der Vergangenheit eine Abordnung von Amt A zu Amt B mit einer Entfernung von 65 km. Die Fahrtzeit wurde mir komplett als Arbeitszeit vergütet.

neodeo2

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Antw:Abordnung eines Beschäftigten, was steht einem zu?
« Antwort #4 am: 08.02.2021 08:33 »
DAS hört sich ja SEHR gut an!

darf ich fragen, wie du es angestellt hast? Also wie verhandelt?

DiVO

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Antw:Abordnung eines Beschäftigten, was steht einem zu?
« Antwort #5 am: 08.02.2021 08:42 »
Ich hatte vor Antritt der Abordnung das ganz klar als Forderung gestellt und betont, dass ich anders die Abordnung nicht antreten werde.

(Anmerkung zum Arbeitgeber und meinem Vertrag: Ich habe einen festen Dienstort in meinem Vertrag stehen. Unser Amt hat sich mit weiteren Ämtern zu einem Zweckverband zusammengeschlossen und alle Mitarbeiter mit Altverträgen haben eine Standortgarantie)

Spid

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Antw:Abordnung eines Beschäftigten, was steht einem zu?
« Antwort #6 am: 08.02.2021 08:58 »
Die Festlegung eines Dienstortes im Arbeitsvertrag steht einer Abordnung nicht entgegen.