Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Abordnung eines Beschäftigten, was steht einem zu?

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DiVO:
Ich hatte vor Antritt der Abordnung das ganz klar als Forderung gestellt und betont, dass ich anders die Abordnung nicht antreten werde.

(Anmerkung zum Arbeitgeber und meinem Vertrag: Ich habe einen festen Dienstort in meinem Vertrag stehen. Unser Amt hat sich mit weiteren Ämtern zu einem Zweckverband zusammengeschlossen und alle Mitarbeiter mit Altverträgen haben eine Standortgarantie)

Spid:
Die Festlegung eines Dienstortes im Arbeitsvertrag steht einer Abordnung nicht entgegen.

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