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Technische Assistenten in der kl. E9/St.4: Zulage...?

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Tiffy:
Hallo liebes Forum,

ich bin eigentlich gelernte Chemielaborantin (Abschlussprüfung 2003), arbeite aber in einem Lehrlabor und wurde deshalb im Jahr 2008 mit einer neuen Stellenbeschreibung zur technischen Assistentin umgeschrieben, weil ich sonst in der E6 (Aufstieg von BAT VII nach VIb) hängengeblieben wäre. Ich bin dann damals, also 2008, in die E8 eingruppiert worden, weil das wohl im Rückblick auf den BAT der Vc mit Aufstieg nach Vb entsprach und ja noch die alte EGO galt. 2012 war es dann, als wir alle wegen der endgültigen Überleitung in die neue EGO angeschrieben wurden und mir darin mitgeteilt wurde, ich könne auf Antrag nach E9 hochgruppiert werden, mit längeren Stufenlaufzeiten und nur bis zur Stufe 4. Das habe ich dann auch gemacht und bin seither in E9.

In jüngerer Vergangenheit gab es hier bei uns Meldungen (eher flurfunkmäßig), dass man nach ein paar Jahren in Stufe 4 dann eine Zulage bekommen könne und dass das jetzt neu sei. Jedoch sind wir in dieser Hinsicht leider eine typische Behörde; keiner weiß was Genaues oder will es nicht sagen, sich nicht festlegen, nicht drauf festgenagelt werden usw. usf. Ich muss aber zugeben, dass ich selbst auch nicht besser bin und mich mit diesem ganzen Tarifvertrags- und Eingruppierungsthema kaum auskenne.

Ich würde mich einfach freuen, wenn mir jemand von Euch, der sich diese Sachen aus dem Ärmel schütteln kann, ganz einfach mal kurz erklären könnte, was es mit dieser Zulagenoption auf sich hat und ob das eine ganz klare Sache ist, oder ob es da auch noch Variationen und Sonderfälle gibt.

Eine Zusatzfrage noch: Es handelt sich ja in meinem Fall um eine kleine E9, die früheren Angestellten- (und nicht Arbeiter-) Tätigkeiten zugeordnet war; soweit ich weiß, ist diese Unterscheidung wichtig, weil sich dadurch Unterschiede im Verlauf ergeben. Daher frage ich mich, welch der inoffiziellen Bezeichnungen auf der Seit https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2017/e9-klein.html für mich überhaupt gelten; "klein" oder "klein-klein"?

Vielen Dank und ein schönes Wochenende
Eure Tiffy

Spid:
Bis zur Einführung der Entgeltgruppen E9a und E9b gab es in der E 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten eine Zulage auf die Stufe 4, die nach 5 Jahren in Stufe 4 erreicht wurde.

Isie:
Aus der kleinen E 9 erfolgte im Jahr 2019 rückwirkend ab dem 01.01.2019 eine Überleitung in die EG 9a.

Tiffy:
Ah, vielen Dank...!  :D Was ist denn, wenn man vor Einführung der 9a die 5jährige Verweilzeit in der St. 4 noch nicht abgeleistet hatte? Ist die Sache damit dann erledigt oder gibt es in der 9a auch noch Regelungen über die St. 4 hinaus...?

Isie:
Die EG 9a hat 6 Stufen.

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