Technische Assistenten in der kl. E9/St.4: Zulage...?

Begonnen von Tiffy, 05.02.2021 15:27

« vorheriges - nächstes »

Isie

Falls es die E 9 mit der besonderen Stufenlaufzeit von 7 Jahren in Stufe 3 war, konnte es aber immerhin das 7. Jahr sein. Aber das passt alles nicht zum geschilderten Sachverhalt.

Tiffy

Ich hatte ihm auch schon gesagt, dass er unbedingt mal im Dezernat nachfragen soll, aber er ist da etwas lethargisch (und amtsmüde). Na ja, ist ja auch eigentlich nicht mein Problem...

Noch mal zu meiner eigenen Situation: War denn meine Annahme bzw. mein Kenntnisstand bis vor ein, zwei Jahren richtig, dass ich (vor Einführung des Kennbuchstaben a) in der Stufe 4 hängengeblieben wäre und dann irgendwann eine eher geringfügige Zulage bekommen hätte? Das würde ja bedeuten, dass ich und viele andere in 9a quasi eine ziemlich dicke Gehaltserhöhung bekommen, je nachdem, wann man individuell die Stufen 5 und 6 erreicht - oder sehe ich das falsch?

Spid

Ja.

Man hat die Tabellenentgelte der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten und Endstufe 4 anstatt auf 4 auf 6 Stufen verteilt.

Isie

Das Entgelt der 9a Stufe 6, Stand 2019, war mit dem um die Tariferhöhung 2019 erhöhten Entgelt der EG 9 Stufe 4 plus Z identisch.

Tiffy

Das war dann aber eine ziemlich große Zulage, oder? Über 10 %, wenn ich jetzt nicht auf dem Holzweg bin?


Tiffy

 :o Oh, dann mach ich da nen Denkfehler... Ich hatte mich jetzt auf die ziemlich große Differenz zwischen den (jetzigen) Stufen 4 und 6 bezogen. Das sind ja immerhin über 500 €.

Spid

Die E9a hat mit der damaligen E9 nichts zu tun, es handelt sich um eine völlig neue und andere Entgeltgruppe.

Isie

Zitat von: Spid am 06.02.2021 14:24
Gute 50€.
Aber nur ab dem 01.01.2018, ab dem  01.10.2018 waren es gute 100 €.

Tiffy


Tiffy

Habe am Freitag letzter Woche noch mal mit meinem Kollegen gesprochen, der in 9a/4 ist und eine Besitzstandszulage in Höhe mehrerer 100 € hat, die im wesentlichen auf die BAT-Bewährungszulage für Meister zurückgeht. Was wäre, wenn er wegen des Festhängens in St. 4 nun "Druck" macht? Eigentlich bringt es doch nichts, in St. 6 hochgesetzt zu werden und dafür die Zulage entsprechend gekürzt zu bekommen, oder? Andererseits ist es ja ganz offensichtlich so, dass unsere Verwaltung zu blöd oder zu faul ist, eine schon 2019 tarifvertraglich festgelegte Änderung umzusetzen. Aber ein Schaden entsteht nicht, oder?

Isie

Zitat von: Isie am 05.02.2021 19:19
Dann soll er sich bei seiner Bezügestelle erkundigen, warum er immer noch in EG 9a Stufe 4 ist. Am besten schaut sich dein Kollege vorher auch seine Gehaltsmitteilungen Dezember 2018 und Januar 2019 an, denn daraus ergibt sich, in welcher Stufe der kleinen E 9 er vor der Überleitung war.
Dein Kollege kann natürlich auch hier im Forum einen Thread eröffnen.

Amiga

Zitat von: Isie am 28.02.2021 21:09
Dein Kollege kann natürlich auch hier im Forum einen Thread eröffnen.

Tiffi fragt für einen Freund.
Es heißt übrigens bald nicht mehr "Deutscher", sondern "maximal besteuerte und geduldete Altlast ohne Migrationshintergrund".

Isie

Nein, für einen Kollegen, der das vielleicht gar nicht möchte.

Tiffy

Genau, er ist eigentlich bald in Rente und will einerseits keinen Aufruhr machen, hat aber andererseits "Sorge", in der verbleibenden Zeit noch einen finanziellen Vorteil zu verpassen. Ich glaub allerdings nicht, dass es überhaupt einen gibt. Ob man nun bspw. 3500 € Grundgehalt in St. 4 + 500 € Besitzstandszulage hat oder ob es 4000 € in St. 6 bei abgeschmolzener Zulage sind, ist ja eigentlich für die Rente Jacke wie Hose...