Autor Thema: Probezeit bei wiederholter Einstellung  (Read 1435 times)

Maximus2584

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Probezeit bei wiederholter Einstellung
« am: 05.02.2021 16:57 »
Angenommen ich war mit einem Jahresvertrag(einfach ausgelaufen ohne Verlängerung) bei einer Behörde, dies ist 1 Jahr her. In der Zwischenzeit arbeite ich im privaten Bereich. Nun habe ich mich wieder auf die gleiche Stelle beworben und dieses mal ist es ein unbefristeter Vertrag. Dazu habe ich zwei Fragen:

1-Gilt wieder eine Probezeit von 6-Monaten oder greift da der Kündigungsschutz sofort, da ich beim selben Arbeitgeber schon eine Probezeit auf der gleichen Stelle hatte?
2-Förderliche Erfahrung von 1 Jahr muss anerkannt werden oder können die sich ausreden, da ich zu lange raus bin? Ich meine es ist exakt die gleiche Stelle und Tätigkeit, so würde ich natürlich einen Antrag auf Stufe 2 stellen wollen, ob förderliche oder einschlägige Anerkennung ist mir egal, jedoch Stufe zwei hätte ich gerne.

Vielen Dank!

Spid

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Antw:Probezeit bei wiederholter Einstellung
« Antwort #1 am: 05.02.2021 16:58 »
Die Probezeit hat keinerlei Einfluß auf den Kündigungsschutz.

Es gibt keinen Anspruch auf die Berücksichtigung förderlicher Erfahrung.

Maximus2584

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Antw:Probezeit bei wiederholter Einstellung
« Antwort #2 am: 05.02.2021 17:17 »
Die Probezeit hat keinerlei Einfluß auf den Kündigungsschutz.

Es gibt keinen Anspruch auf die Berücksichtigung förderlicher Erfahrung.

Danke, also ist ganz normal wieder die Probezeit von 6-Monaten einzuhalten?

Spid

  • Gast
Antw:Probezeit bei wiederholter Einstellung
« Antwort #3 am: 05.02.2021 17:24 »
Es kann auch eine kürzere vereinbart werden.