Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Steuerbelastung durch Lohnnachzahlung
WasDennNun:
--- Zitat von: Isie am 05.02.2021 17:51 ---Die Nachzahlung für das Jahr 2020 wird als sonstiger Bezug im Monat der Nachzahlung versteuert. Die Nachzahlung für das Jahr 2021 wird den einzelnen Nachzahlungsmonaten zugeordnet und die Steuern werden monatlich neu berechnet.
--- End quote ---
Was ja prima ist, da man dann ja keine Soli darauf zahlt!
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