Autor Thema: Versetzung / geringwertiger Einsatz  (Read 9184 times)

D2KH96

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Versetzung / geringwertiger Einsatz
« am: 06.02.2021 11:50 »
Hallo,

Ich habe aktuell akut 2 Probleme mit meinem Arbeitgeber, versuche mich aber kurz zu fassen.

Unbefristet beschäftigt seit 2003, seit 10 Jahren fest in E08 eingruppiert, aktuell im Fehlzeitenkonzept Stufe II, angeblich zuletzt keine Planstelle

Ich war von 2005 bis 2015 dem JobCenter zugewiesen, hatte mich in 2005 selbständig darauf beworben. Nach 10 Jahren die Zuweisung nicht verlängert und zu meinem Arbeitgeber zurück, seit dem nur befristete Stellen (Lehrgangsvertretung, Elternzeitvertretung,...)

Die Elternzeitvertretung lief bis 31.12.2019. Im Oktober erlitt ich leider einen Bandscheibenvorfall und bin bis Ende des Jahres ausgefallen.

Seit dem nur Aushilfstätigkeiten, die nicht in meiner Entgeltgruppe liegen. Januar bis November 2020 erst Datenerfassung für das Standesamt, dann Telefonhotline für das Standesamt, dann wieder Datenerfassung.

Ende September bis Ende Oktober 2020 erfolgte meine Reha, danach leider noch wegen einer anderen Krankheit bis Ende November ausgefallen. Nach meiner Rückkehr wurde ich dann in die Poststelle gesteckt. Erst bis 31.12.2020, dann bis 31.01.2021.

Zu diesem Zeitpunkt waren bereits ÖPR und GPR eingeschaltet.

Nun kommen wir zu meinen 2 Anliegen:

1.) Am Freitag, 29.01.2021 erhielt ich um 13.30 Uhr eine Mail meiner Personalvermittlerin, das ich ab dem 1.2.21 den Bürgerämtern zugewiesen werde. Jetzt, eine Woche später, hab ich noch kein weiteres offizielles Schriftstück darüber erhalten. Im Bürgeramt habe ich bereits im Juli 2020 3 Tage hospitiert, fand die Arbeit interessant, jedoch kollidierten die Aebeitszeiten mit der Vereinbarkeit Beruf und Familie. Mein Sohn ist 3, meine Tochter wird im April 1. Ich bringe meinen Sohn morgens zur Kita, ein Dienstbeginn meinerseits ist daher nicht um 7.30 Uhr wie in den Bürgerämtern erwünscht möglich. Meine Frau arbeitet ab Mai wieder, sie hat auch Dienstbeginn um 7.30 Uhr. Ich habe seit 17 Jahren flexible Arbeitszeiten mit Dienstbeginn bis 8.30 Uhr gehabt, bin da evtl etsas verwöhnt, aber danach passt man sich ja privat an, vor allem was die Kinderbetreuung angeht. Es wurde also im Juli 2020 nach Alternativen gesucht. Dies war erstmal die weitere Aushilfe im Standesamt, das Thema Bürgerämter war vom Tisch. Daher war diese Mail natürlich umso erstaunlicher. Es gab keine vorherige Rücksprache oder ähnliches. In dieser Sache ist auch die Familienbeauftragte meines Arbeitgebers involviert. Angeblich musste hier auch der Personalrat nicht zustimmen, da vorher keine Planstelle vorhanden war bzw von mir besetzt wurde.

Nun kommt noch hinzu, das die Bürgerämter den Bedarf an meiner Person abgelehnt hatten, genauso wie ich damit aber überstimmt wurden. Die Bürgerämter haben am Montag selbst 13-15 neue Kollegen bekommen und hatten auch gar keine Einarbeitungskapazitäten oder einen Arbeitsplatz für mich. Am Montag wurde ich freigestellt, für Diensta sollte ih mir Urlaub nehmen (das klärt der GPR, will da auch eine Freistellung) und ab Mittwoch wurde dann Arbeit für mich gesucht.

Da kommen wir nun zu Punkt 2...

2.) Ich werde nun seit Mittwoch als "Pförtner" eingesetzt. Ich sitze im Foyer eines Bürgeramtes mit einem kleinen Beistelltisch und frage die Bürger nur ob sie einen Termin haben und vergleiche das dann mit der Terminliste. Bürger ohne Termin schicke ich wieder weg, verweise auf Telefon/EMail/Internet oder gebe ganz allemeine Auskünfte. Sonst nix. Ich habe weder PC noch Telefon, kann dies aber gerne an einem anderen Plaz vor oder nach Dienst oder in der Pause nutzen. Von coronakonform oder so wollen wir gar nicht erst anfangen. Die Bürger beachten keinen Abstand, kommen teils ohne MNS rein und ich habe ca 20 Nasen pro Stunde vor meiner selbigen.

Also, ich werde seit Januar 2020 nicht nach E08 eingesetzt, diese Pförtnertätigkeit ist der vorläufige Höhepunkt und eine Perspektive wird mir dahingehend geboten, das eine Einarbeitung im Bürgeramt ab dem 22.02.21 erfolgen kann. Also vorher noch 10 Arbeitstage Pförtner. Die Einarbeitung erfolgt dann in einem anderen Bürgeramt, von einer Kollegin die erst überredet werden musste weil sie eigentlich keine Einarbeitungen (mehr) macht.

Hier stelle ich die Interessen des Arbeitgebers im Direktionsrecht in Frage. Meine Person wird auf der Stelle anscheinend nicht dringend benötigt, ich selbst weiß aber aktuell nicht wie meine Kinder spätestens ab Mai 2021 in die Kita kommen sollen, wenn meine Frau nach ihrer Elternzeit wieder arbeitet. Hier wird an diversen Stellen immer nur auf meine Frau verwiesen, also shön das alte Rollenbild herausgeholt. Zudem arbeitet meine Frau dann am Montag und Mittwoch länger, ich am Dienstag und Donnerstag noch länger, ich werde meine Kinder an diesen beiden Tagen definitiv weder morgens noch abends sehen. Das Familienleben wird schlagartig von 7 auf 3 Tage reduziert. Sind das keine Interessen, die ein Arbeitgeber berücksichtigen sollte? Das eine Einarbeitung keinen Sinn für beide Seiten macht, da ich mich ab Tag 1 intern wegbewerben werde (und jetzt auch schon mache). Wir sprechen hier von einem Arbeitgeber mit knapp 11.000 Stellen.

Mir wird überall gesagt dass das alles weder toll noch richtig ist, aber im Zweifel soll ich das mitmachen und was anderes suchen. Das kann es doch nicht sein? Vor allem, wenn das aktuell gewaltig auf die Psyche schlägt (extrem unterfordert + ungewisse familiäre Situation).

Spid

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Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
« Antwort #1 am: 06.02.2021 12:03 »
Und Dein Problem oder Deine Frage ist jetzt was?

D2KH96

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Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
« Antwort #2 am: 06.02.2021 12:09 »
Ernsthaft??

1. Muss mein Arbeitgeber meine Interessen abwägen und vor allem auch den Personalrat bei dieser Versetzung einschalten?
2. Muss ich darüber nicht mehr als ne E-Mail und das zeitnahe bekommen?
3. Darf er mich nun wiederholt auf einer Stelle völlig fernab meiner Entgeltgruppe einsetzen, auch wenn es "nur" 2,5 Wochen sind?
4. Was kann ich tun, ausser mich intern anderweitig zu bewerben?

Unknown

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Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
« Antwort #3 am: 06.02.2021 12:10 »
Die Kinderbetreuung ist deine Privatsache. Wie du das organisierst kann dem AG egal sein. Wenn der AG sagt du hast die Arbeitszeiten sollte das meiner Meinung nach mit dem Direktionsrecht abgedeckt sein.

Spid

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Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
« Antwort #4 am: 06.02.2021 12:18 »
Ernsthaft??

1. Muss mein Arbeitgeber meine Interessen abwägen und vor allem auch den Personalrat bei dieser Versetzung einschalten?
2. Muss ich darüber nicht mehr als ne E-Mail und das zeitnahe bekommen?
3. Darf er mich nun wiederholt auf einer Stelle völlig fernab meiner Entgeltgruppe einsetzen, auch wenn es "nur" 2,5 Wochen sind?
4. Was kann ich tun, ausser mich intern anderweitig zu bewerben?


1. Der AG muß bei der Ausübung seines Direktionsrechts hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit die Interessen des Beschäftigten berücksichtigen und gegen die eigenen abwägen. Es ist jedoch nicht erkennbar, daß er dies nicht getan hätte. Auch sehe ich nicht, daß er sein diesbezügliches Ermessen überschritten hätte. Ein Recht auf bestimmte Arbeitszeiten besteht jedenfalls auch nach Jahrzehnten nicht - es sei denn, man hätte derlei vereinbart. Beteiligung ist kein Regelungsgegenstand des TVÖD.

2. Nein.

3. Ein derart kurzzeitiger Einsatz wäre schon unter normalen Umständen wohl nicht zu beanstanden.

4. Tun, um was zu erreichen?
« Last Edit: 07.02.2021 01:18 von Admin2 »

D2KH96

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Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
« Antwort #5 am: 06.02.2021 12:28 »
Ich hoffe nicht, das neue User hier standardmäßig so empfangen werden.

Ich schreibe etwas von psychischen Problemen, und mir wird Gejammer vorgeworfen.
Ich habe schon versucht, dieses komplexe Anliegen kurz zu fassen, um die spezielle Situation zu verstehen. Tut mir leid dass das gleich eine "Textwand".

Der Arbeitgeber hat beim Direktionsrecht aber vor allem familiäre Interessen und die Pflege/Betreuung von Kindern zu berücksichtigen. Das Interesse des Arbeitgebers sehe ich nicht, da die Bürgerämter keinen Bedarf haben, mich nun 3 Wochen als Pförtner einsetzen und eine Einarbeitung nun aus den Hut gezaubert werden musste.

Soweit ich gelesen habe, darf ein geringwertiger Einsatz auch dann nicht erfolgen, wenn mir mein normales Gehalt weitergezahlt wird.

Ich hätte da gerne mal was handfestes, wenn gesagt wird, das dies erlaubt sei.

Und ich bewerbe mich intern auf eine andere Stelle, um wieder flexiblere Arbeitszeiten zu haben die für mich mit der Familie und vor allem der Kinderbetreuung vereinbar sind.

Spid

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Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
« Antwort #6 am: 06.02.2021 12:35 »
Psychische Problemchen sind tariflich unbeachtlich.

Es gibt kein Recht, eine Extrawurst gebraten zu bekommen. Wenn die Arbeitszeiten im entsprechenden Einsatzbereich so sind, ist das so. Es ist nicht erkennbar, daß dem gewichtige Interessen entgegenstünden. Wo Bedarf an Arbeitsleistung besteht, unterliegt der Beurteilung des AG, der dabei einen weiten Spielraum hat.

Wir befinden uns im Zivilrecht. Dort ist grundsätzlich erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.

Reduziere doch einfach Deine Arbeitszeit.

clarion

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Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
« Antwort #7 am: 06.02.2021 23:20 »
Hallo

hmmmm wäre mal interessant die andere Seite zu lesen.....

Fakt ist, dass der AG die Arbeitszeit bestimmt. Eine Krankenschwester sagt doch auch nicht, ich komme erst um 8:30 Uhr, weil ich vorher die Kinder versorge. Wer früh kommt kann doch auch früh gehen oder sammelt viel Zeitausgleich. Ich sehe da gerade  bei Dir kein größeres Problem als Millionen von Eltern auch haben.


D2KH96

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Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
« Antwort #8 am: 07.02.2021 01:20 »
Witziger Vergleich, da meine Frau im medizinischen Bereich arbeitet, feste Arbeitszeiten hat. Die hat das aber gewusst bevor sie diesen Beruf angenommen hat, bevor sie Kinder in die Welt gesetzt hat. Das konnten wir bei der Planung berücksichtigen.

Genauso haben wir berücksichtigt, das ich nun 18 Jahre lang eine flexible Arbeitszeit bis 8.30 Uhr hatte, in diversen Stellen.

Ich werde nun dazu gezwungen, obwohl es genug Alternativen geben müsste. Wie gesagt, 11.000 Mitarbeiter bei meinem Arbeitgeber.

Ich weiß nicht, ob bei Millionen von Eltern auch von heute auf morgen die Arbeitszeiten geändert werden und dadurch die bisjerige Familienplanung fürn Arsch ist. Wenn das jetzt alle 11.000 Mitarbeiter bei mir betreffen würde, aber nein, es betrifft nur mich. Obwohl kein Bedarf im Bürgeramt besteht. Obwohl die Sache aufgrund meiner Situation eigentlich vor einem halben Jahr vom Tisch war.

Wäre ich jetzt schon 5 Jahre im Bürgeramt beschäftigt, würde dann Kinder in dienWelt setzen... dann hätte man das alles anders geplant, da hätte ich kein Anrecht darauf mich nun auf einmal über die Anfangszeiten und langen Tage zu beschweren. Aber so?

Edit: und nein, ich kann nicht durchs früher kommen auch früher gehen, weil ich komplett an die Öffnungszeiten gebunden bin. Qiasi das Gegenteil von flexibel und nicht familienfreundlich.

Spid

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Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
« Antwort #9 am: 07.02.2021 05:35 »
Wem eine bestimmte Arbeitszeitgestaltung wichtig ist, muß entsprechendes im Arbeitsvertrag vereinbaren - dafür ist der nämlich da. Wer das versäumt, hat keinen Anspruch - und ist für dieses Versäumnis selbst verantwortlich. Da helfen auch keine Textwände.

Isie

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Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
« Antwort #10 am: 07.02.2021 08:31 »
@D2KH96: Wenn es momentan keinen Arbeitsplatz gibt, der unbesetzt ist und für dich in Frage käme, rate ich dir Folgendes: Akzeptiere, dass du in das Bürgeramt umgesetzt und dort eingearbeitet wirst. Versuche unbedingt, positiv an diese Einarbeitung heranzugehen. Und kläre vorher, zu welcher Uhrzeit du dort anfangen musst. Vielleicht lässt sich ja ein späterer Arbeitsbeginn aushandeln. Mit einer Verweigerungshaltung kommst du nicht weiter.

clarion

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Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
« Antwort #11 am: 07.02.2021 14:06 »
Mir scheint D2KH96, dass Du fälschlicherweise angenommen hast,  Du könntest Deine  Lebensplanung darauf abstellen, absolut flexible Arbeitszeiten zu haben.

Schokobon

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Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
« Antwort #12 am: 07.02.2021 14:48 »
Warum hat die Zuweisung zum Jobcenter geendet? Wurde das Jobcenter geschlossen?
Alle Kollegen aus unseren Jobcentern haben durchweg flexible Arbeitszeiten und legen ihre Termine selbst.

D2KH96

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Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
« Antwort #13 am: 07.02.2021 15:03 »
Ich habe die Zuweisung nach 10 Jahren nicht verlängert. Ist nun aber auch wieder 6 Jahre her und nicht das Thema.

Ich hab mich wohl mit falschen Hoffnungen in diesem Forum angemeldet. Dachte, hier kann mir jemand mehr mit Rechtsgrundlagen helfen, wie zb...

1. Bei einer Zuweisung in eine andere Dienststelle muss ich vorher angehört werden
2. Beim Direktionsrecht muss nach billigen Ermessen entschieden werden, dabei sind meine Interessen auch zu berücksichtigen
3. Bei einer Zuweisung muss der Personalrat mitbestimmen
4. Ich darf auch mit dem Hinweis, weiterhin nach E08 bezahlt zu werden, nicht geringwertigere Tätigkeiten ausüben

Das hier sind bisher leider fast alles eher so Stammtischparolen mit dem Gefühl, sich nicht mal meine Texte durchgelesen zu haben. Sorry, es ist vielleicht mehr Text als sonst hier. Aber wenn ihr das nicht lesen wollt, dann äußert euch doch auch nicht.

Spid

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Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
« Antwort #14 am: 07.02.2021 15:10 »
Deine Rechtsfragen wurden doch abschließend beantwortet. Für eingebildete Ansprüche wie "Bei einer Zuweisung in eine andere Dienststelle muss ich vorher angehört werden" gibt es nunmal keine Rechtsgrundlage.