Autor Thema: Versetzung / geringwertiger Einsatz  (Read 9187 times)

Spid

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Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
« Antwort #30 am: 07.02.2021 20:42 »
Bevor ich es hier ganz aufgebe, noch eine Frage zu meinen Einsätzen seit Januar 2020, die bisher alle geringwertiger als meine Entgeltgruppe E08 waren. In meinen Änderungsverträgen steht immer:

"Der Arbeitgeber ist berechtigt, aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen eine andere Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzuweisen."

Das klingt für mich eindeutig. Gibt es da irgendeine Rechtsgrundlage, die es meinem Arbeitgeber erlaubt, mich nun auch erst in der Poststelle und nun als Pförtner einzusetzen?

§106 GewO gibt dem AG das Recht, den Inhalt der Arbeitsleistung näher nach billigem Ermessen zu bestimmen. Gem. der std. Rechtsprechung des BAG ist er zwar gehindert, eine nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit einer anderen Wertigkeit zu übertragen. Um eine solche geht es aber nicht, vielmehr geht es um eine sehr kurzzeitige Übertragung von zweieinhalb Wochen. Mithin geht es um die Zumutbarkeit, die Billigkeit und die Interessenabwägung. Schon unter normalen Umständen gäbe es da - wie bereits ausgeführt - kein Problem im Sachverhalt.

D2KH96

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Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
« Antwort #31 am: 07.02.2021 21:55 »
" soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind"

Sowohl im Arbeitsvertrag als auch im Tarifvertrag ist jedoch meine Tätigkeit näher bestimmt...

Und nochmal
Januar bis November 2020: Datenerfassung / Telefonhotline
Dezember 2020 bis Januar 2021: Poststelle
03.02.2021 bis 19.02.2021: Pförtner

Wir reden hier also nicht nur über 2,5 Wochen.

Spid

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Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
« Antwort #32 am: 07.02.2021 22:09 »
Der TVÖD konkretisiert Deine Tätigkeit in keinster Weise. Der Arbeitsvertrag könnte derlei tun und zwar durchaus auch in einer Weise, die das Direktionsrecht des AG dergestalt einschränkte, was aber bei den häufig verwandten Wortcontainern wie „Verwaltungsmitarbeiter“, „Mitarbeiter im allg. Verwaltungsdienst“ oder „Sachbearbeiter“ eher nicht der Fall ist - und in der Sachverhaltsschilderung auch nicht vorgebracht wurde. Worüber Du jammerst, ist unbeachtlich - ich rede von den zweieinhalb Wochen, bei denen es noch eine Rolle spielt. Neben dem implizit erteilten Einverständnis fehlt es für die Vergangenheit am Feststellungsinteresse.

crapSen

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Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
« Antwort #33 am: 08.02.2021 07:32 »
@D2KH96

Du kannst froh sein, dass @Spid auf Deine Fragen antwortet. Mehr fundiertes Fachwissen, worauf man sich verlassen kann, wirst du hier im Forum nicht bekommen.

Auch wenn Dir die Antworten persönlich nicht zusagen, oder Du Dir etwas anderes erhofft hast, handelt dein AG hier augenscheinlich korrekt.

WasDennNun

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Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
« Antwort #34 am: 08.02.2021 08:38 »
" soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind"

Sowohl im Arbeitsvertrag als auch im Tarifvertrag ist jedoch meine Tätigkeit näher bestimmt...

Und nochmal
Januar bis November 2020: Datenerfassung / Telefonhotline
Dezember 2020 bis Januar 2021: Poststelle
03.02.2021 bis 19.02.2021: Pförtner

Wir reden hier also nicht nur über 2,5 Wochen.
Aber nur noch die letzte 2,5 Wochen sind ja die über die man reden kann, der REst ist ja SChnee von gestern.

Und du hast alle diese Tätigkeiten angenommen?
Dann bist du ja eigentlich nur noch in der EG3 - EG5 eingruppiert.
Zu mindestens sind die Menschen bei uns, die solche Tätigkeiten als auszuübenden Tätigkeiten zugewiesen bekommen haben und diese auch durchführen in dieser EG.

Dein Ärger ist sicherlich verständlich und es sieht ja so aus, dass man einfach keine Verwendung für dich hat und dich auf ein (überbezahltes) Abstellgleis stellt.

Spid

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Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
« Antwort #35 am: 08.02.2021 09:00 »
Es waren ja nur vorübergehend auszuübende Tätigkeiten. Diese berühren die Eingruppierung nicht.

Damiane

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Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
« Antwort #36 am: 09.02.2021 11:02 »
So etwas gibt es nur im öffentlichen Dienst, dass man Mitarbeitern ein Entgelt zahlt,  ohne eine adäquate Gegenleistung zu fordern, nur damit manche subalterne Führungskraft ihre persönlichen Animositäten ausleben kann.  Die Reaktion des Mitarbeiters dann als ,hat seine Gefühlchen nicht im Griff '  abzutun löst das Problem auch nicht. Ein kleiner Friseur wäre schon längst weg vom Fenster, wenn er einen Mitabeiter den ganzen Tsg nur kehren lässt, statt Kunden zur Zufriedenheit zu bedienen.

Organisator

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Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
« Antwort #37 am: 09.02.2021 11:10 »
So etwas gibt es nur im öffentlichen Dienst, dass man Mitarbeitern ein Entgelt zahlt,  ohne eine adäquate Gegenleistung zu fordern, nur damit manche subalterne Führungskraft ihre persönlichen Animositäten ausleben kann.  Die Reaktion des Mitarbeiters dann als ,hat seine Gefühlchen nicht im Griff '  abzutun löst das Problem auch nicht. Ein kleiner Friseur wäre schon längst weg vom Fenster, wenn er einen Mitabeiter den ganzen Tsg nur kehren lässt, statt Kunden zur Zufriedenheit zu bedienen.

Ziemlich sozial vom öffentlichen Dienst! Statt den Beschäftigten rauszuwerfen oder ihm weniger zu bezahlen wird er zumindest vorübergehend mit anderen Aufgaben betraut. Der kleine Friseur hätte dem Mitarbeiter schon lange gekündigt.

Damiane

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Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
« Antwort #38 am: 09.02.2021 11:41 »
Ab 10 Mitarbeitern gilt auch für die Friseuse der Kündigungsschutz, das hat mit dem öffentlichen Dienst nichts zu tun. Was ich sagen will ist, dass der öffentliche Dienst längst nicht so effizient ist wie in der freien Wirtschaft.

Spid

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Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
« Antwort #39 am: 09.02.2021 11:45 »
Was ist diese "freie Wirtschaft"? Und inwiefern stünde der Kündigungsschutz nach KSchG einer betriebsbedingten Kündigung entgegen, wo doch in eben jenem Gesetz dringende betriebliche Erfordernisse als Kündigungsgrund explizit genannt werden?

Damiane

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Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
« Antwort #40 am: 09.02.2021 12:01 »
Als freie Wirtschaft bezeichne ich mal alles, was nicht zum öffentlichen Dienst gehört. Eine betriebsbedingte Kündigung ist möglich, muss aber die sozialen Aspekte berücksichtigen. Rechtssprechung gibt es genug.,

Wdd3

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Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
« Antwort #41 am: 09.02.2021 12:02 »
Ab 10 Mitarbeitern gilt auch für die Friseuse der Kündigungsschutz, das hat mit dem öffentlichen Dienst nichts zu tun. Was ich sagen will ist, dass der öffentliche Dienst längst nicht so effizient ist wie in der freien Wirtschaft.

  • Viele, sagen wir mal Handwerksbetriebe statt Friseure, haben keine 10 MA.
  • Chef holt sich einen Kollegen dazu der bestätigt das der andere etwas geklaut hat.

Ist auch egal ob nun betriebs- oder verhaltensbedingt. Wenn man einen MA los werden will wird das was. Vor allem in kleinen Betrieben in den der Unternehmer den subalternden MA mit seinem Privatem Vermögen unterstützen muss.

Spid

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Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
« Antwort #42 am: 09.02.2021 12:06 »
Als freie Wirtschaft bezeichne ich mal alles, was nicht zum öffentlichen Dienst gehört. Eine betriebsbedingte Kündigung ist möglich, muss aber die sozialen Aspekte berücksichtigen. Rechtssprechung gibt es genug.,
Interessante Ausdrucksweise, wobei man sich sicherlich fragen kann, was an Kirchen oder Vereinen jetzt "Wirtschaft" wäre und was an privatwirtschaftlichen AG besonders frei wäre.

Es ist eine Sozialauswahl zu treffen - das verhindert keine Kündigung, sondern bestimmt lediglich, wer die Kündigung bekommt.

Damiane

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Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
« Antwort #43 am: 09.02.2021 12:29 »
Kirchen, zumindest die evangelische und katholische, sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, mithin zähle ich sie zum öffentlichen Dienst.

Spid

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Antw:Versetzung / geringwertiger Einsatz
« Antwort #44 am: 09.02.2021 12:43 »
Womit Du ziemlich alleine stündest, da u.a. das Statistische Bundesamt diese nicht zum öD, ebenso wie das BVerfG in seinem Urteil vom 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97. Und was ist nun mit Vereinen? Und was macht privatwirtschaftliche AG jetzt besonders frei?