Autor Thema: Persönliche Zulage im TV-L (Hochschule NRW) möglich...?  (Read 3300 times)

Tiffy

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Ja, aber würdest Du es für realistisch halten, in der geschilderten Situation eine entsprechende Übertragung auszuübender Tätigkeiten vorzunehmen, oder ist die Tätigkeit als Laborantin mit dem besagten Betreuungsanteil dafür zu "dünn"?

Spid

  • Gast
Wie meinen? Der AG darf tariflich einem ungelernten Schulabbrecher auch die Leitung einer Apotheke übertragen.

Tiffy

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D.h., es gibt keine übergeordnete Kontrollinstanz, die sich daran stören könnte (Rechnungshof o.ä.)?

Spid

  • Gast
Die meisten AG werden irgendeine Kontrollinstanz haben. Das ist für die tarifliche Möglichkeit aber unbeachtlich.

QuietscheEnte

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Unsere Hochschule (NRW) sucht derzeit eine/n Chemisch-technische/r Assistent/in und die Stelle ist für E9a ausgeschrieben. Lasst euch nicht von eurer Personalabteilung veräppeln...

Spid

  • Gast
Und das hat jetzt welche Relevanz für den Sachverhalt?

Lars73

  • Gast
Unsere Hochschule (NRW) sucht derzeit eine/n Chemisch-technische/r Assistent/in und die Stelle ist für E9a ausgeschrieben. Lasst euch nicht von eurer Personalabteilung veräppeln...

CTA-Tätigkeiten sind in der Entgeltordnung im Bereich E6-E10.
Laboranten-Tätigkeiten in der E3-E7. (E3 und E4 für Beschäftigte mit der Tätigkeit ohne entsprechenden Abschluss.)