Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Persönliche Zulage im TV-L (Hochschule NRW) möglich...?

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WasDennNun:
NPersVG §65 Absatz 2 glaube ich

Tiffy:
OK, Niedersachsen; bei uns geht es um NRW.

Interessant ist dort aber der Begriff von der "außertariflichen" Zulage. Das, was hier im Thread bislang thematisiert wurde, fällt ja unter die tariflichen Zulagen, oder?

Spid:
Ja.

Tiffy:
D.h., es stünde der Hochschule auch frei, eine außertarifliche Zulage zu zahlen...?!  Ganz legitim? :o

Spid:
Tarif- und arbeitsrechtlich sind im Tarifvertrag lediglich Mindestarbeitsbedingungen festgelegt, sowohl über- als auch außertarifliche Zulagen sind mithin möglich. Einem AG können andere Zwänge - bspw. das jeweilige Haushaltsrecht oder die Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband - dies jedoch verwehren.

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