Hallo liebes Forum,
ich bin eigentlich gelernte Chemielaborantin, arbeite aber in einem Lehrlabor und wurde deshalb im Jahr 2008 mit einer neuen Stellenbeschreibung zur technischen Assistentin umgeschrieben, weil ich sonst in der E6 (Aufstieg von BAT VII nach VIb) hängengeblieben wäre.
Bei einer jüngeren Kollegin von mir hat das nicht mehr geklappt, weil inzwischen sowohl am Lehrstuhl als auch im Dezernat Personal die "Schlüsselpositionen" neu besetzt sind. Sie ist inzwischen mit den Argumenten "Erfahrung und Selbstständigkeit" in E 7 gehievt worden und man sagt ihr, sie solle sich darüber hinaus keine weiteren Illusionen machen.
Nun haben wir erfahren, dass es angeblich möglich sein soll, so jemandem eine persönliche Zulage zu zahlen. Das Witzige hieran ist wieder - ich hatte es schon in einem anderen Thread anklingen lassen -, dass keiner genau Bescheid weiß oder wissen will und man alle denkbaren Antworten bekommt, angefangen von "nein, das ist aaabsolut unmöglich" bis hin zu "überhaupt kein Problem, wenn die Leitung es will, nicht mal der PR muss beteiligt werden".
Kann jemand von Euch Licht ins Dunkel bringen, was nun wirklich stimmt? Das eine, das andere oder irgend etwas dazwischen?
Danke und beste Grüße
Eure Tiffy