Autor Thema: Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden  (Read 14503 times)

Garvield

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 18
Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« am: 07.02.2021 14:11 »
Guten Tag,

ich habe Anfang des Jahres im Bauamt einer Stadtverwaltung begonnen zu arbeiten. Meine Aufgabe ist die Verwaltung von städtischen Immobilien bzw. hätte es sein sollen. Nachdem im Januar dann irgendwie feststand, dass bei Winter zu wenig Personal in dem uns angegliederten Bauhof vorhanden  ist, wurde ich ohne große Diskussion sogar eingeteilt, "neben" meiner eigentlichen Arbeit im Büro (ich bin eigentlich Ingenieur), noch beim Bauhof mit zu helfen, also am Standort wo der Bauhof sitzt, Personaldisposition zu machen und sogar selbst mit zu helfen.

Mein 39 Stundenvertrag hat jetzt seither circa 50 Wochenstunden, meine Überstunden nach dem ersten Arbeitsmonat belaufen sich auf 50 Stunden, es scheint auch keinen wirklich zu interessieren, da der Rest der Verwaltung im Home Office ist, habe ich keinen wirklichen Ansprechpartner.

Das ganze lief so, dass ich sehr irritiert gefragt habe nach drei Arbeitstagen, ob das nun wirklich meine Aufgabe ist? Man ist neu, man ist vor allem auch in der Probezeit. Mein Chef kündigte mir dann mündlich an, dass das so beschlossene Sache sei und daran gäbe es nichts zu rütteln, es sei wie es ist. Ein kurzer Verweis auf die Probezeit und wenn mir das alles nicht passt, könnte ich ja wieder gehen, dann war das Gespräch zu Ende.

Personalrat gibt es bei uns - aber der ist sehr untätig, wenn er mal anwesend ist.

Gibt es hier irgendwelche Möglichkeiten oder ist es halt so wie es ist?

Spid

  • Gast
Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #1 am: 07.02.2021 14:13 »
Möglichkeiten für was?

Garvield

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 18
Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #2 am: 07.02.2021 14:19 »
Möglichkeiten, dass man sich beiderseitig an das hält, was der Arbeitsvertrag vorsieht, 39 Wochenstunden und jene Aufgaben, die dort festgelegt sind - oder kann der Arbeitgeber quasi auf Zuruf fachfremde Aufgaben verteilen, die zusätzlich außerhalb der regulären Arbeitszeit und Arbeitsstunden zu verrichten sind.

Spid

  • Gast
Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #3 am: 07.02.2021 14:22 »
Findet ein Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis Anwendung? Die auszuübende Tätigkeit ist tatsächlich im Arbeitsvertrag detailliert festgelegt?

Tagelöhner

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 886
Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #4 am: 07.02.2021 14:24 »
"Er war auch schon bereits in der Probezeit stehts bemüht, sich in Bezug auf Arbeitsspitzen örtlich und zeitlich flexibel einteilen und heranziehen zu lassen"  8)

Garvield

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 18
Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #5 am: 07.02.2021 14:29 »
Bei uns kommt der TVÖD zur Anwendung. Im Vertrag stehen 39 Wochenstunden, für besondere Fälle kann der Arbeitgeber auch Wochenendarbeit usw anordnen. Dann steht, ich bin im "allgemeinen Verwaltungsdienst im Bereich des Bauamtes" beschäftigt, die Übertragung anderer Tätigkeiten bleibt vorbehalten. In einem Beiblatt steht, ich bin als Sachbearbeiter in der Verwaltung beschäftigt.

Klar ist, dass es angeordnet werden kann. Die Frage ist, ist eine mündliche Mittelung bereits eine Anordnung? Kann der Arbeitgeber unendlich viele Stunden verlangen und das ganze ohne Befristung, Begründung und Co? Also das würde dann in der Praxis heißen, man kann auch noch den Hausmeister einsparen, ich mach das dann auch noch mit und habe dann 70 Wochenstunden.

Das ist mein erster Vertrag im öffentlichen Dienst. Bei uns in der Privatwirtschaft waren Überstunden überhaupt nicht gern gesehen, daher irritiert mich das etwas, zumal bei uns in der Privatwirtschaft wirklich alles vertraglich geregelt wurde, angeordnete Überstunden wurden schriftlich befristet und genau mit der zu erledigenden Tätigkeit 14 Tage im Voraus angekündigt und es durfte auch keine Sekunde länger gemacht werden.

Wir haben leider keinen vom PR, der anwesend ist oder irgendwer, der mir im Amt was dazu sagen könnte.

Garvield

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 18
Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #6 am: 07.02.2021 14:30 »
"Er war auch schon bereits in der Probezeit stehts bemüht, sich in Bezug auf Arbeitsspitzen örtlich und zeitlich flexibel einteilen und heranziehen zu lassen"  8)

Ja sehr witzig. Hilft mir nur nicht weiter.

Spid

  • Gast
Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #7 am: 07.02.2021 14:37 »
Also wird sich an die Vereinbarung im Arbeitsvertrag gehalten.

Überstunden sind mit Zuschlägen zu vergüten, um dem AG ihre Anordnung sauer zu machen und die entsprechende Belastung auszugleichen. Handelt es sich denn tatsächlich um Überstunden, also um Arbeitsstunden, die der AG angeordnet hat? Oder warst Du lediglich der Auffassung, die Aufgaben bedürften des zeitlichen Mehraufwandes?

Garvield

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 18
Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #8 am: 07.02.2021 14:43 »
Nunja, ich arbeite ganz normal 39 Wochenstunden im Büro. In der ersten Januarwoche kam dann der Chef rein und meinte: Ab sofort je nach Wetterlage auch Samstags beim Bauhof mithelfen und zwar JEDEN Samstag oder auch sogar noch den Sonntag und zwar von 19-01 Uhr Abends/Nachts. Klar läuft die Uhr, aber ich habe keinen Plan, wie lang das gehen soll mal fällt es aus, mal soll ich spontan kommen, mal ist es nur Sa, mal ist es Sa + So. Ich habe Familie und derzeit ist die Planung ohnehin alles andere als schwierig.

Also diese Infos habe ich alle nicht schriftlich, nur alles mündlich mitgeteilt bekommen.

Es sind also Aufgaben, bei denen ich nicht sagen kann, ich mach das einfach unter der Woche und erledige es im Büro, sondern es wird Präsenz ganz klar gefordert an unüblichen Tagen und Nachts.

Für mich ist jetzt auch die Frage, wo die Grenzen sind - gibt es Grenzen? Ansonsten wäre der Sache ja Tür und Tor geöffnet, am Ende mache ich statt  7,5 Stunden am Tag irgendwie 15 Stunden und bald 20 Stunden.

Ich würde mich nur gern erkundigen ob das so gängig ist, da ich es wie gesagt, so überhaupt nicht kenne.

Dass die Probezeit eine Sonder-Situation darstellt, sollte jedem klar sein......andernfalls wäre auch klar, dass man diesen Zirkus irgendwann mit dem gelben Schein beantwortet, entspricht aber nicht meiner Arbeitsauffassung.

GrafSchilder

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #9 am: 07.02.2021 14:47 »
Der Arbeitgeber kann alles anordnen, wenn er sagt, du musst morgen die Toiletten reinigen - zusätzlich - dann ist das natürlich auch zulässig, wenn er sagt, statt 39 Wochenstunden ab sofort 7 Tage die Woche arbeiten und 85 Wochenstunden ist das auch zulässig. Willkommen im öffentlichen Dienst - glaubt einem ja da "draußen" keiner. Eierschaukeln ist vorbei.

Ich mache meist in der ersten Halbzeit des Jahres um die 300-400 Überstunden und bin dann halt den Rest des Jahres im Urlaub - so what.

Spid

  • Gast
Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #10 am: 07.02.2021 14:52 »
Die Grenzen finden sich im ArbZG - insbesondere auch hinsichtlich Ersatzruhetagen. Hinsichtlich der Ankündigung der zeitlichen Lage der Arbeitszeit ist dieselbe Ankündigungsfrist zu wahren wie bei Arbeit auf Abruf: vier Tage.

Für die Überstunden und die Arbeit an Samstagen und Sonntagen gibt es entsprechende Zuschläge, siehe §8 Abs. 1 TVÖD.

GrafSchilder

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #11 am: 07.02.2021 14:56 »
Die Grenzen finden sich im ArbZG - insbesondere auch hinsichtlich Ersatzruhetagen. Hinsichtlich der Ankündigung der zeitlichen Lage der Arbeitszeit ist dieselbe Ankündigungsfrist zu wahren wie bei Arbeit auf Abruf: vier Tage.

Für die Überstunden und die Arbeit an Samstagen und Sonntagen gibt es entsprechende Zuschläge, siehe §8 Abs. 1 TVÖD.

Blanke Theorie, hält kein Mensch ein. Wir hatten mehrfach die Woche Einsätze, wo ich 1 Uhr Feierabend hatte und 7 Uhr war Dienstbeginn am nächsten Tag. Wem das nicht gefällt, steht die Tür offen zu gehen. Das ist auch mein Plan, sobald Corona etwas mehr Stellen auf den Markt spült.

Unknown

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 411
Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #12 am: 07.02.2021 14:58 »
Der Arbeitgeber kann alles anordnen, wenn er sagt, du musst morgen die Toiletten reinigen - zusätzlich - dann ist das natürlich auch zulässig, wenn er sagt, statt 39 Wochenstunden ab sofort 7 Tage die Woche arbeiten und 85 Wochenstunden ist das auch zulässig. Willkommen im öffentlichen Dienst - glaubt einem ja da "draußen" keiner. Eierschaukeln ist vorbei.

Ich mache meist in der ersten Halbzeit des Jahres um die 300-400 Überstunden und bin dann halt den Rest des Jahres im Urlaub - so what.
Das halte ich alles für ein Gerücht. Hast du Quellen oder Urteile für deine Behauptungen?

Spid

  • Gast
Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #13 am: 07.02.2021 15:01 »
Die Grenzen finden sich im ArbZG - insbesondere auch hinsichtlich Ersatzruhetagen. Hinsichtlich der Ankündigung der zeitlichen Lage der Arbeitszeit ist dieselbe Ankündigungsfrist zu wahren wie bei Arbeit auf Abruf: vier Tage.

Für die Überstunden und die Arbeit an Samstagen und Sonntagen gibt es entsprechende Zuschläge, siehe §8 Abs. 1 TVÖD.

Blanke Theorie, hält kein Mensch ein. Wir hatten mehrfach die Woche Einsätze, wo ich 1 Uhr Feierabend hatte und 7 Uhr war Dienstbeginn am nächsten Tag. Wem das nicht gefällt, steht die Tür offen zu gehen. Das ist auch mein Plan, sobald Corona etwas mehr Stellen auf den Markt spült.

Für so etwas gibt es Aufsichtsbehörden - und entsprechende Bußgeld- und Strafvorschriften. Also einfach fleißig anzeigen.

GrafSchilder

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #14 am: 07.02.2021 15:04 »
Geschwätz, sorry. Mach das mal in der Probezeit und du bist schneller raus als du gucken kannst.
Nicht einmal die Coronaverordnung kann vorrangig mangels Ausstattung und Digitalisierung und auch mangels Büroräumlichkeiten umgesetzt werden, auch wenn der öffentliche Dienst dem öffentlichen Dienst diese Vorgaben predigt. Blanke Theorie. Mag sein, dass es in manchen Behörden noch nine-to-five Jobs gibt, aber in vielen Behörden, die Publikumsverkehr und Entscheidungsbehörden über Anträge sind, definitiv lange vorbei. Da gehts nämlich um die Wiederwahl der entsprechenden Bürgermeister oder Landräte.