Autor Thema: Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden  (Read 14554 times)

Wdd3

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #105 am: 12.02.2021 11:54 »
@Tryer, auch das ist allgemein bekannt. Alles was nicht Spid´s persönlichen Ansichten entspricht hält sie für unbeachtlich.

The Witch

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #106 am: 12.02.2021 11:56 »
Warum musst du eigentlich in jede Ecke pinkeln, wo sich Spid mal aufgehalten hat?

Wdd3

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #107 am: 12.02.2021 12:15 »
Welche Relevanz hat dein Beitrag?

Keeper83

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #108 am: 12.02.2021 12:38 »
Welche Relevanz hat dein Beitrag?

Im Prinzip hinterfragt er die Relevanz deiner Beiträge. Aus meiner Sicht zu Recht.
Sicherlich zeigst du uns den Wert jetzt auf. 

Keeper83

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #109 am: 12.02.2021 12:46 »
Bin einige Jahre im ÖD unterwegs gewesen und kann sagen, je kleiner die Behörde, desto weniger wird schriftlich angeordnet und festgelegt. Und oft haben schlicht und ergreifend viele auch garkeine Ahnung von den Vorgaben des TVÖD. Ich war in einem meiner Jobs in einer kleineren Behörde sofort nach Arbeitsbeginn in einem Projekt eingeteilt, hunderte (!) von Überstunden inklusive, Wochenendarbeit, nach 10 Monaten hatte ich soviele Überstunden, dass ich mal eben drei Monate hätte daheim bleiben können.

Am Jahresende wurde "gekappt", auf 20 Stunden. Prima - 10 Monate vorher hieß es: Können Sie dann alles über den Jahreswechsel abfeiern, 10 Monate später wechselte der Chef, konnte sich keiner mehr an irgendwas erinnern und ich stand mit hunderten von Stunden auf dem Konto, für die ich mich dann noch rechtfertigen konnte, weil hinterher keiner was wissen wollte und den anderen Kollegen ging es genauso, die noch da waren und zwischenzeitlich nicht gekündigt hatten.

Klage gegen den Arbeitgeber auf wackeliger Basis? Wer das macht, kann auch gleich den Hut nehmen, jedenfalls sollte jedem klar sein, wie es sich dann da anschließend arbeitet.

Was wurde gemacht? Mir wurde der Klimbim ausbezahlt, da hätte ich dann bei meiner Steuerlage auch gleich besser Zeitungen austragen können.

Lange Rede kurzer Sinn - was schriftlich nicht festgelegt ist, ist im Zweifel wackelig, so meine Erfahrung, je kleiner die Behörden und Einheiten, desto schwieriger, denn solche mündlichen Anordnungen erfolgen selten unter Zeugen, sondern werden irgendwie einfach "gelebt" und ehe man sich versehen hat, ist man im Strudel drinnen.

Heute würde ich das anders machen, allerdings bin ich auch fest im Sattel, in den ersten Wochen und Monaten murrt kaum jemand, der seinen Job behalten will und das weiß man auch.

Als früherer Abteilungsleiter kann ich heute sagen: Selbst schriftlichen Anordnungen wird sich erfolgreich entzogen durch permanente Krankmeldungen usw. Kaum ein Abteilungsleiter hat die Kapazitäten, einzelnen Mitarbeitern systematisch nachzusteigen, Amtsarzt einzuschalten und was weiß ich. Gerade nicht bei Überlastungsproblemen, schwupps wird die Überlastung angezeigt, dann macht man nichts mehr und die Arbeit muss ja erledigt werden, kein Chef hat ewig Zeit sich mit renitenten Mitarbeitern abzugeben und entgegen der hier oft zitierten Theorie - in der Praxis versetzt man diese dann maximal. Gerade im ÖD genießen Arbeitnehmer nach der Wartezeit einen großen Schutz, weiß doch jeder. Deshalb gibt es ja auch eine große Auslese, man guckt dreimal hin und vergibt besser mal erst einen befristeten Vertrag (ist bei uns inzwischen üblich), denn sechs Monate sind schnell rum, 2 Jahresverträge sind daher immer beliebter. Sogar bei Führungskräften.

Unabhängig von den finanziellen Nachteilen einer Auszahlung.
Darf man davon ausgehen, dass bei der Auszahlung jede einzelne deiner "hunderten" Überstunden auch erfasst und ausbezahlt wurde?

Yvonne

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #110 am: 12.02.2021 13:08 »
Ja, ein schickes Eckbüro mit privatem Waschraum und Vorzimmer, von dem aus ich einen großen Zuwendungsempfänger des Bundes leite.
Och, jetzt bin ich aber etwas enttäuscht. War fest von einer eigenen Etage mit Schlaf- und Fitnessraum plus separatem Aufzug bis in die Tiefgarage ausgegangen.   8)

WasDennNun

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #111 am: 12.02.2021 13:10 »
Unabhängig von den finanziellen Nachteilen einer Auszahlung.
Darf man davon ausgehen, dass bei der Auszahlung jede einzelne deiner "hunderten" Überstunden auch erfasst und ausbezahlt wurde?
und mit entsprechenden Zuschlägen bedacht wurden?

Kommunalgenie

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #112 am: 12.02.2021 13:13 »
Ja, ein schickes Eckbüro mit privatem Waschraum und Vorzimmer, von dem aus ich einen großen Zuwendungsempfänger des Bundes leite.

DZT?

AWV würde doch durchaus Sinn ergeben?

Keeper83

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #113 am: 12.02.2021 13:29 »
Ja, ein schickes Eckbüro mit privatem Waschraum und Vorzimmer, von dem aus ich einen großen Zuwendungsempfänger des Bundes leite.

DZT?

AWV würde doch durchaus Sinn ergeben?

Das würde es tatsächlich und würde meine Hoffnung aus diesem Beitrag tatsächlich nähren.

Hinzu kommen nur noch 2AT und immer mal eine Handvoll kurzfristig Beschäftigter. Allerdings haben wir seit dem 01.01. 344 tarifliche AN auf 283 VZÄ.

Und einen Geschäftsführer deiner Güte? Ihr gönnt euch ja was. Was machst du da den ganzen Tag?  ???
Ach, dieses Geschäftsführungskleinklein ist ja nur ein kleiner Ausschnitt. Üblicherweise esse und trinke ich viel mit anderen Menschen, um ihre Entscheidungen zu beeinflussen, aber das fällt derzeit ja leider flach. Ich sorge auch dafür, daß Menschen einander finden, um sich gegenseitig Gefälligkeiten zu erweisen. Und ich stoße kleine Steinchen an, die irgendwann zu Lawinen werden, sorge dafür, daß viele kleine Entwicklungen - für alle übrigen völlig überrschend - zu meinem eigentlichen Ziel führen. Und ich sammle Informationen, die sich für oder gegen das eine oder andere oder den einen oder anderen verwenden lassen. Ab und zu zerstöre oder fördere ich Menschen und Karrieren, setze andere durch pointierte intellektuelle Überlegenheit dem Spott anderer aus oder biete mich an, daß es dazu nicht kommt.

Das ist mir schon klar. Lobbyarbeit eben. 

Der von dir angegebene Personalkörper einer dich wie auch immer bezahlenden Institution reicht allerdings in der sog. "freien Wirtschaft" mal gerade so für den mittleren Mittelstand. Und auch unter den öffentlichen Arbeitgebern dürfte das nicht anders aussehen. 
Das man sich da dann einen solchen Miarbeiter "hält" finde ich ziemlich bemerkenswert und ich kann nur hoffen, dass weit mehr als die mir jetzt bekannten 346 AN + die Mitglieder dieses Forums von deinem Wissen und deinen Fähigkeiten profitieren.
Nötig wäre es ganz offenkundig, zumindest in Sachen Tarifrecht ÖD.

Aus meiner persönlichen Sicht auch darüber hinaus. Aber da lässt sich sicher drüber streiten.     

Allerdings läge in diesem Fall noch sehr viel Arbeit vor Ihm fürchte ich.