Autor Thema: Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden  (Read 14631 times)

Spid

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #15 am: 07.02.2021 15:06 »
Dümmliches Duckmäusergejammer - das ist zwar verbreitet im öD, führt aber dennoch nur dazu, daß man selber schuld ist, wenn man für den AG auf alle Viere geht und „tiefer, tiefer“ stöhnt.

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #16 am: 07.02.2021 15:09 »
Ich wiederhole mich. Probezeit bedeutet - Jederzeit Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich und das risikiert niemand binnen der Probezeit. Noch schlimmer sind befristete Verträge, über 1-2 Jahre oder gar noch länger, würde ich mich nie drauf bewerben.

Wenn man eingesessen und safe ist, sieht das komplett anders aus, dann zeigst du mal eben Überlastung an und bist 6 Wochen nicht da, dann wars das mit angeordneten Überstunden, wobei ich hier nicht mal eine saubere Anordnung erkennen kann, eher Willkür.

Unknown

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #17 am: 07.02.2021 15:12 »
Nach der Probezeit kann man genauso gekündigt werden wie innerhalb. Es gelten nur andere Bedingungen. Nur viele denken dass sie viel sicherer werden. Wenn man Gründe als AG sucht, dann wird man den AN immer los.

Spid

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #18 am: 07.02.2021 15:13 »
Ich wiederhole mich. Probezeit bedeutet - Jederzeit Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich und das risikiert niemand binnen der Probezeit. Noch schlimmer sind befristete Verträge, über 1-2 Jahre oder gar noch länger, würde ich mich nie drauf bewerben.

Wenn man eingesessen und safe ist, sieht das komplett anders aus, dann zeigst du mal eben Überlastung an und bist 6 Wochen nicht da, dann wars das mit angeordneten Überstunden, wobei ich hier nicht mal eine saubere Anordnung erkennen kann, eher Willkür.
Nein, das bedeutet Probezeit nicht. Die Probezeit bewirkt keinerlei Vereinfachung der Kündigung durch den AG, sie verkürzt bei Arbeitsverhältnissen, deren Kündigungsfristen sich nach dem BGB richten, lediglich eine Verkürzung der Kündigungsfrist. Im TVÖD hat sie bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen nicht einmal diese Wirkung.

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #19 am: 07.02.2021 15:17 »
Ich sage es zum dritten Mal.
Innerhalb der Probezeit kannst du gekündigt werden "ohne Angabe von Gründen". Wenn du sagst, nein du arbeitest keine X Überstunden pro Woche bist du raus, wenn du sagst "diese oder jene Aufgaben mache ich nicht" bist du raus.

Nach der Probezeit kannst du auch gekündigt werden. Allerdings hast du die Möglichkeit der Kündigungsschutzklage und die Kündigung muss irgendwie begründet sein. Und wie möchte das ein Arbeitgeber begründen? "Der Arbeitnehmer ist nicht bereit 100 Wochenstunden zu arbeiten?" Lächerlich, das wischt der Richter schneller weg, als es auf den Tisch gelegt wurde.

Das ist der Punkt. Natürlich kannst du während der Probezeit klar auf den Tisch hauen, es ist die Frage, ob du dann über die Probezeit hinaus beschäftigt wirst. Ich hatte selbst schon Personalverantwortung genug im ÖD und weiß, dass man im Zweifel lieber sagt: "Den nicht, wenn der sich jetzt schon so anstellt". Denn man weiß aus Erfahrung, dass man im ÖF safer ist als irgendwo anders.

Ich sags nochmal: Viele Mitarbeiter im ÖD diskutieren nicht, da wird sich halt mal 6 Wochen krank gemeldet und in vielen dünne besetzten Abteilungen bedeutet das: Ok, den klammern wir mal aus, sonst fällt der wieder aus.

Spid

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #20 am: 07.02.2021 15:19 »
Du kannst Deinen Stuß wiederholen, bis Du tot umfällst. Es ist schlicht so, wie ich ausgeführt habe: Die Probezeit bewirkt keinerlei Vereinfachung der Kündigung durch den AG, sie verkürzt bei Arbeitsverhältnissen, deren Kündigungsfristen sich nach dem BGB richten, lediglich eine Verkürzung der Kündigungsfrist. Im TVÖD hat sie bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen nicht einmal diese Wirkung.

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« Antwort #21 am: 07.02.2021 15:25 »
Du kannst Deinen Stuß wiederholen, bis Du tot umfällst. Es ist schlicht so, wie ich ausgeführt habe: Die Probezeit bewirkt keinerlei Vereinfachung der Kündigung durch den AG, sie verkürzt bei Arbeitsverhältnissen, deren Kündigungsfristen sich nach dem BGB richten, lediglich eine Verkürzung der Kündigungsfrist. Im TVÖD hat sie bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen nicht einmal diese Wirkung.

Das ist leider am Thema und somit an der Praxis vorbei.

Praxis besagt, während der Probezeit ist eine Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich und es ist schnurz piep egal, ob sich die Kündigungsfrist, die hier niemanden im auch nur geringsten juckt, lediglich juristisch verkürzt oder nicht.

Wenn du während der Probezeit gekündigt wirst, bist du raus. Wirst du danach gekündigt, landet bei Kündigungsschutzklage dein Fall vorm Arbeitsgericht und da muss sich der AG etwas zur Begründung einfallen lassen und ganz so leicht dürfte das nicht sein, wenn man die Verletzung von Arbeitsschutz verlangt.

https://www.bund-verlag.de/personalrat/tvoed/basiswissen/probezeit


Spid

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #22 am: 07.02.2021 15:30 »
Der Link bestätigt doch meine Ausführungen.

Annalena, bist Du das? Erst Kobold und Kobalt, jetzt Probezeit und Wartezeit?

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #23 am: 07.02.2021 15:32 »
Was verstehst du denn nicht an der Tatsache, dass du während der Probezeit ohne Angabe von Gründen  raus fliegen kannst und nach der Probezeit die Kündigung begründet sein muss? Ich weiß nicht, hast du dich jetzt einfach festgefahren und verbohrt oder ist es wirklich zu schwer.

Es geht hier nicht darum, dass die Probezeitkündigung verkürzt ist oder nicht, es geht um die Tatsache, dass man während der Probezeit schlicht und einfach ohne Angabe jeglicher Gründe rausfliegen kann und das sollte man nicht riskieren.

Garvield

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #24 am: 07.02.2021 15:37 »
Sinnlose Diskussion. Innerhalb der Probezeit brauchts keinerlei Gründe und das bekommt man ständig aufs Brot geschmiert. Eingesessene Kollegen winken bei Überstunden gelassen ab. Das hat wohl Gründe.

Spid

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #25 am: 07.02.2021 15:39 »
Da gibt es nichts zu verstehen - es ist nämlich nicht so. Steht auch auf der von Dir verlinkten Website. Die Probezeit bewirkt keinerlei Vereinfachung der Kündigung durch den AG, sie verkürzt bei Arbeitsverhältnissen, deren Kündigungsfristen sich nach dem BGB richten, lediglich eine Verkürzung der Kündigungsfrist. Die Probezeit wirkt lediglich auf die Kündigungsfrist, §622 Abs. 3 BGB. Du meinst die Wartezeit nach §1 Abs. 1 KSchG. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge, Annalena. Wie Kobold und Kobalt.

Spid

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« Antwort #26 am: 07.02.2021 15:44 »
Das kannst Du gerne weiter so sehen, Annalena - es ändert aber nichts daran, daß die Probezeit nicht die von Dir behauptete Wirkung hat. Was ja auch Dein eigener Link bestätigt.

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #27 am: 07.02.2021 15:46 »
Da gibt es nichts zu verstehen - es ist nämlich nicht so. Steht auch auf der von Dir verlinkten Website. Die Probezeit bewirkt keinerlei Vereinfachung der Kündigung durch den AG, sie verkürzt bei Arbeitsverhältnissen, deren Kündigungsfristen sich nach dem BGB richten, lediglich eine Verkürzung der Kündigungsfrist. Die Probezeit wirkt lediglich auf die Kündigungsfrist, §622 Abs. 3 BGB. Du meinst die Wartezeit nach §1 Abs. 1 KSchG. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge, Annalena. Wie Kobold und Kobalt.

Lass gut sein.

P.S. Kündigungsschutzgesetz, das du permanent zitierst, findet während der Probezeit keine Anwendung, vielleicht klingelt es jetzt endlich.

Schönen Sonntag noch.

Spid

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #28 am: 07.02.2021 15:49 »
Ooh, hast Du Deinen inkompetenten Beitrag gelöscht und einen ebenso inkompetenten neuen geschrieben, Annalena?

Das kannst Du gerne weiter so sehen, Annalena - es ändert aber nichts daran, daß die Probezeit nicht die von Dir behauptete Wirkung hat. Was ja auch Dein eigener Link bestätigt.

Denn Du verwechselst mal wieder einfachste Dinge miteinander. Erst waren es Kobold und Kobalt, nun sind es Wartezeit und Probezeit.

Garvield

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #29 am: 07.02.2021 15:51 »
Ooh, hast Du Deinen inkompetenten Beitrag gelöscht und einen ebenso inkompetenten neuen geschrieben, Annalena?

Das kannst Du gerne weiter so sehen, Annalena - es ändert aber nichts daran, daß die Probezeit nicht die von Dir behauptete Wirkung hat. Was ja auch Dein eigener Link bestätigt.

Denn Du verwechselst mal wieder einfachste Dinge miteinander. Erst waren es Kobold und Kobalt, nun sind es Wartezeit und Probezeit.


Sag mal, bist du dir sicher, dass du dich hier nicht im Thread irrst? Lies dir bitte nochmal meine Ausgangsfrage durch und stelle dir dann die Frage, was das mit meiner Frage zu tun hat. Bisschen viel Kindergarten jetzt, findest du nicht?