Autor Thema: Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden  (Read 14810 times)

Spid

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #30 am: 07.02.2021 15:56 »
Den völlig unbeachtlichen Aspekt der Probezeit hast Du doch selbst eingebracht. Ich habe lediglich dargelegt, daß sie unbeachtlich ist. Und Annalena GrafSchilder hat dann Probezeit und Wartezeit verwechselt und [...], auf seinem Irrtum zu beharren.
« Last Edit: 08.02.2021 01:37 von Admin2 »

Garvield

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #31 am: 07.02.2021 15:58 »
Dass man während der Probezeit genau die gleichen Rechte bzgl. Kündigung hätte wie nach der Probezeit, musst du mir mal erklären. Meinem Kenntnisstand nach ist die Probezeit jene Zeit, in der eine Kündigung keiner besonderen Begründung bedarf. Wenn dem anders ist, lasse ich mich gern eines besseren belehren, wobei der Sinn der Probezeit dann für mich fraglich wäre.

Spid

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #32 am: 07.02.2021 16:02 »
Die Probezeit führt lediglich zu einer Verkürzung der Kündigungsfrist in einigen Fällen - so bspw. bei Arbeitsverhältnissen, in denen sich die Kündigungsfristen nach dem BGB richten. Und im TVÖD bei befristeten Arbeitsverhältnissen. Ansonsten besitzt die Probezeit keinerlei Wirkung. Insbesondere hat sie keine Bedeutung für den Kündigungsschutz nach KSchG, sie bewirkt auch keine anderen Kündigungserleichterungen. Für den Kündigungsschutz nach KSchG hingegen ist die Wartezeit nach §1 Abs. 1 KSchG relevant.

Garvield

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #33 am: 07.02.2021 16:09 »
Hmm, klingt unlogisch. Wenn während der Probezeit die Kündigung genau so leicht möglich wäre wie außerhalb der Probezeit, wieso macht man sich dann die Arbeit, und baut die Probezeit in einen Arbeitsvertrag ein? Wenn ich sowieso jederzeit unter den gleichen Bedingungen kündigen kann, lediglich während der Probezeit eine andere Frist gilt als danach. Entscheidend sind doch die Gründe, die man bei einer Kündigung arbeitgeberseitig angeben muss.
Wozu gibts dann überhaupt Probezeit-Gespräche?

Spid

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #34 am: 07.02.2021 16:13 »
Ob sich AG unlogisch verhalten, ist für die Wirkung von Probezeit und ihren Unterschied zur Wartezeit völlig unbeachtlich.

Garvield

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #35 am: 07.02.2021 16:31 »
Dann frage ich nochmal anders. Während der Probezeit benötigt man also keinen Grund für eine Kündigung und danach auch nicht? Oder ist es so, dass man während der Probezeit genauso nur mit Begründung gekündigt werden kann wie nach der Probezeit und die Kündigungsschutzklage während wie nach der Probezeit möglich ist? Dann habe ich bisher immer überall etwas falsches gelesen, wenn dem so ist.

Spid

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #36 am: 07.02.2021 16:35 »
Die Probezeit hat keinen Einfluß auf die Notwendigkeit eines Kündigungsgrundes. Das ist eine Frage des Kündigungsschutzes nach KSchG, für den die Wartezeit nach §1 Abs. 1 KSchG maßgeblich ist.

Ich rate, mal einen kurzen Blick in einen Arbeitsrechtskommentar zu werfen. Haufe ist auch weniger verständigen Laien zugänglich, die maßgeblichen Ausführungen wären hier auch kostenfrei verfügbar: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/kuendigung-63-wartezeit_idesk_PI13994_HI711892.html

Garvield

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #37 am: 07.02.2021 16:39 »
Ok, siehst du mal, ich dachte immer, während den festgelegten ersten 6 Monaten  könnte man als Arbeitgeber einfach das Arbeitsverhältnis beenden, der Arbeitnehmer müsste das halt schlucken, keine Chance zu klagen, weil es auch garkeine Begründung geben muss. Und nach den 6 Monaten wäre das dann nur noch mit Angabe von Gründen möglich und das ganze könnte bei Klage vorm Arbeitsgericht landen, wo ja erfahrungsbemäß nicht selten das ganze zu Gunsten des Arbeitnehmer ausgeht. Wieder was gelernt.

Spid

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #38 am: 07.02.2021 16:41 »
Das hat aber mit der Probezeit nichts zu tun. Das ist die Wartezeit nach §1 Abs. 1 KSchG.

Garvield

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #39 am: 07.02.2021 20:49 »
Meine Ausgangsfrage ist natürlich immernoch offen. Welche Möglichkeiten hat man, wie müssen in welcher Form Überstunden angeordnet werden? Geht das mündlich einfach mal so, geht das unbegrenzt, welche Vorschriften gibt es da und wie wird es in der Praxis gelebt?

Spid

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #40 am: 07.02.2021 21:00 »
Formvorschriften gibt es nicht. Ansonsten wurde doch bereits hinreichend ausgeführt:
Die Grenzen finden sich im ArbZG - insbesondere auch hinsichtlich Ersatzruhetagen. Hinsichtlich der Ankündigung der zeitlichen Lage der Arbeitszeit ist dieselbe Ankündigungsfrist zu wahren wie bei Arbeit auf Abruf: vier Tage.
Die Grenzen des ArbZG sind keine theoretischen, sondern bußgeld- und strafbewehrt, mit der Möglichkeit für jedermann, eine Überschreitung bei der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

clarion

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #41 am: 07.02.2021 21:07 »
Hallo Garvield,

Überstunden  müssen angeordnet werden und dann gibt es Zuschläge.

Im häufigen Sprachgebrauch wird auch gesagt man hätte x Überstunden,  meint damit aber Zeitguthaben auf dem Arbeitszeitkonto. Das sind aber keine Überstunden  sondern mehr oder wenig freiwillig  gesammelte Stunden.

Du hast jetzt die Möglichkeit zu sagen, dass Du Dein Arbeitszeitkonto wie es die Dienstvereinbarung vorgibt, abbaust. Darüber hinaus  kannst Du kurz vor Erreichen der Wochenarbeit ankündigen, für die Woche genug getan zu haben  und pünktlich nach Hause  gehen. Stunden am Wochenende würde ich eh schriftlich anordnen lassen.

Ihr habt  doch bestimmt  eine Dienstvereinbarung zu den Arbeitszeiten. Die würde ich konsultieren und mich danach richten.

In der Probezeit halte ich den Spagat  für schwierig. Ein Chef der mir sagt, Geh doch wenn es Dir nicht passt,  wäre für mich Anlass mich, nach einer anderen Stelle umzusehen.

Spid

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #42 am: 07.02.2021 21:32 »
Der TE hat doch auf Nachfrage deutlich gemacht, daß die Arbeitsstunden angeordnet wurden:
Nunja, ich arbeite ganz normal 39 Wochenstunden im Büro. In der ersten Januarwoche kam dann der Chef rein und meinte: Ab sofort je nach Wetterlage auch Samstags beim Bauhof mithelfen und zwar JEDEN Samstag oder auch sogar noch den Sonntag und zwar von 19-01 Uhr Abends/Nachts. Klar läuft die Uhr, aber ich habe keinen Plan, wie lang das gehen soll mal fällt es aus, mal soll ich spontan kommen, mal ist es nur Sa, mal ist es Sa + So. Ich habe Familie und derzeit ist die Planung ohnehin alles andere als schwierig.

Garvield

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #43 am: 07.02.2021 21:47 »
Ich bin dabei, mir einen anderen Job zu suchen, da mir diese Art und Weise nicht gefällt, das ist aber ein anderes Thema, durch Corona stagniert der Stellenmarkt hinsichtlich der Einladungen und Gespräche ein wenig, aber ich bin dran.

Die Art und Weise wie mir diese Überstunden angeordnet wurden passt mir nicht in meine Erfahrungswerte: Irgendwie hat keiner klar gesagt, wieviele Stunden mit welchem Grund und bis wann angeordnet wurden, wir haben keine echten Hierarchien, 1 Fachbereitsleiter und 2 Sachbearbeiter, einer davon bin ich und der andere ist ständig nur krank, dann den Verwaltungsschef und der ist nie erreichbar. Der Fachbereitsleiter sagte mir im Kern nur: Ab jetzt Samstag und 19 Uhr zum Bauhof kommen, jeden Samstag und ggf. auch Sonntag. Das wars.

De facto hab ich keine Ahnung wie lang das jetzt läuft, ich habe weder etwas schriftliches noch sonst irgend eine Ahnung, habe aber jetzt einen Arbeitstag abends mehr die Woche und irgendwie nicht das Gefühl eines offiziellen Charakters. Und genau das kommt mir spanisch vor.

Überstunden Ja, aber wieviele? Wann? Bis wann? Und wie lange? Keine Ahnung. Ich habe das neulich mal schriftlich eingefordert, daraufhin wurde mir sofort mit Kündigung gedroht.

Spid

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Antw:Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
« Antwort #44 am: 07.02.2021 21:55 »
Wie bereits ausgeführt, gibt es für die Anordnung von Arbeitsstunden keine Formvorschrift. Überstunden sind es dann noch lange nicht, die angeordneten Arbeitsstunden müssen über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1 TVÖD) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und dürfen nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. Überstunden können also nicht angeordnet werden, es werden Arbeitsstunden angeordnet, die zu Überstunden werden können - und das kann auch mündlich oder per Batsignal geschehen.