Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden

<< < (12/23) > >>

Spid:

--- Zitat von: Santo am 08.02.2021 20:47 ---
--- Zitat von: Spid am 08.02.2021 20:21 ---Dein kompetenzbefreites Geblubber geht fröhlich weiter, denn auf das ArbZG wurde mehrfach hingewiesen, so hier

--- Zitat von: Spid am 07.02.2021 14:52 ---Die Grenzen finden sich im ArbZG - insbesondere auch hinsichtlich Ersatzruhetagen. Hinsichtlich der Ankündigung der zeitlichen Lage der Arbeitszeit ist dieselbe Ankündigungsfrist zu wahren wie bei Arbeit auf Abruf: vier Tage.

--- End quote ---
und hier:

--- Zitat von: Spid am 07.02.2021 21:00 ---Die Grenzen des ArbZG sind keine theoretischen, sondern bußgeld- und strafbewehrt, mit der Möglichkeit für jedermann, eine Überschreitung bei der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

--- End quote ---

Wiederholen kannst Du den Blödsinn zur schriftlichen Anordnung, bis Du schwarz wirst, es gibt kein Formerfordernis für die Anordnung von Überstunden. Und Dein Link widerlegt Deinen Beitrag von 19:24 und belegt meine diesbezüglichen Ausführungen hinsichtlich Deines Unfugs zu Überstunden nur in Notfällen direkt im ersten Absatz. Ganz großes Kino!

--- End quote ---



Dein Geschwätz ist dermaßen praxisfremd, dass ich glaube, du machst das mit Absicht.
 ;D hast du eigentlich mal überlegt, Standup Comedy zu machen? Ich finde dich witzig.

--- End quote ---
Das kannst Du gerne so sehen, denn angesichts Deines völligen Mangels an Kompetenz kommt Deinem Urteil keinerlei Wert zu. Poste doch einfach noch einmal einen Link, der Deine Ausführungen widerlegt. Dann haben wenigstens alle wieder was zu lachen - zu mehr langt es ja bei Dir nicht.

Spid:

--- Zitat von: Garvield am 08.02.2021 20:49 ---
--- Zitat von: Spid am 08.02.2021 20:03 ---In ersterem Fall klagt man, der Anordnende wird vernommen und sich entsprechend einlassen.

In letzterem Fall Abmahnung und bei Wiederholung oder bei beharrlicher Unbotmäßigkeit auch unmittelbar Kündigung.

--- End quote ---

Das mag alles theoretisch stimmen. Allerdings kann ich sagen: kein Mensch klagt während der Wartezeit gegen den eigenen Arbeitgeber und erst recht nicht, wenn nichts schriftlich festgelegt ist.

--- End quote ---

Und was hindert denjenigen, die Wartezeit abzuwarten?

Garvield:

--- Zitat von: Spid am 08.02.2021 20:53 ---
--- Zitat von: Garvield am 08.02.2021 20:49 ---
--- Zitat von: Spid am 08.02.2021 20:03 ---In ersterem Fall klagt man, der Anordnende wird vernommen und sich entsprechend einlassen.

In letzterem Fall Abmahnung und bei Wiederholung oder bei beharrlicher Unbotmäßigkeit auch unmittelbar Kündigung.

--- End quote ---

Das mag alles theoretisch stimmen. Allerdings kann ich sagen: kein Mensch klagt während der Wartezeit gegen den eigenen Arbeitgeber und erst recht nicht, wenn nichts schriftlich festgelegt ist.

--- End quote ---

Und was hindert denjenigen, die Wartezeit abzuwarten?

--- End quote ---

Wenn du es gesundheitlich aushältst?!

Santo:

--- Zitat von: Spid am 08.02.2021 20:52 ---
--- Zitat von: Santo am 08.02.2021 20:47 ---
--- Zitat von: Spid am 08.02.2021 20:21 ---Dein kompetenzbefreites Geblubber geht fröhlich weiter, denn auf das ArbZG wurde mehrfach hingewiesen, so hier

--- Zitat von: Spid am 07.02.2021 14:52 ---Die Grenzen finden sich im ArbZG - insbesondere auch hinsichtlich Ersatzruhetagen. Hinsichtlich der Ankündigung der zeitlichen Lage der Arbeitszeit ist dieselbe Ankündigungsfrist zu wahren wie bei Arbeit auf Abruf: vier Tage.

--- End quote ---
und hier:

--- Zitat von: Spid am 07.02.2021 21:00 ---Die Grenzen des ArbZG sind keine theoretischen, sondern bußgeld- und strafbewehrt, mit der Möglichkeit für jedermann, eine Überschreitung bei der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

--- End quote ---

Wiederholen kannst Du den Blödsinn zur schriftlichen Anordnung, bis Du schwarz wirst, es gibt kein Formerfordernis für die Anordnung von Überstunden. Und Dein Link widerlegt Deinen Beitrag von 19:24 und belegt meine diesbezüglichen Ausführungen hinsichtlich Deines Unfugs zu Überstunden nur in Notfällen direkt im ersten Absatz. Ganz großes Kino!

--- End quote ---



Dein Geschwätz ist dermaßen praxisfremd, dass ich glaube, du machst das mit Absicht.
 ;D hast du eigentlich mal überlegt, Standup Comedy zu machen? Ich finde dich witzig.

--- End quote ---
Das kannst Du gerne so sehen, denn angesichts Deines völligen Mangels an Kompetenz kommt Deinem Urteil keinerlei Wert zu. Poste doch einfach noch einmal einen Link, der Deine Ausführungen widerlegt. Dann haben wenigstens alle wieder was zu lachen - zu mehr langt es ja bei Dir nicht.

--- End quote ---

Ich finde dich trotzdem gut, auch wenn du Frust wie andere derzeit Schnee schiebst.

Spid:
Du solltest von Deiner Existenz nicht auf mich schließen. Und, gibt es mal wieder einen Link, der genau das widerlegt, was Du zwei Beiträge vorher geschrieben hast?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version