Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden

Begonnen von Garvield, 07.02.2021 14:11

« vorheriges - nächstes »

Spid

Zitat von: Garvield am 08.02.2021 20:56
Zitat von: Spid am 08.02.2021 20:53
Zitat von: Garvield am 08.02.2021 20:49
Zitat von: Spid am 08.02.2021 20:03
In ersterem Fall klagt man, der Anordnende wird vernommen und sich entsprechend einlassen.

In letzterem Fall Abmahnung und bei Wiederholung oder bei beharrlicher Unbotmäßigkeit auch unmittelbar Kündigung.

Das mag alles theoretisch stimmen. Allerdings kann ich sagen: kein Mensch klagt während der Wartezeit gegen den eigenen Arbeitgeber und erst recht nicht, wenn nichts schriftlich festgelegt ist.

Und was hindert denjenigen, die Wartezeit abzuwarten?

Wenn du es gesundheitlich aushältst?!

Und das hat jetzt was mit der Vergütung von Überstunden zu tun?

Dienstbeflissen


Santo

#62
Zitat von: Spid am 08.02.2021 21:01
Du solltest von Deiner Existenz nicht auf mich schließen. Und, gibt es mal wieder einen Link, der genau das widerlegt, was Du zwei Beiträge vorher geschrieben hast?

Du bist genial ;D ;D erstmal alles mündlichen Zuruf mit machen und dann plötzlich Klage einreichen ohne Nachweise in Schriftform. Wieso sollte man auch schriftlich etwas einfordern, am Ende könnte man ja tatsächlich verbindlich auf beiden Seiten wissen was zu tun ist. besser man reicht Klage ein, am allerbesten noch am dritten Arbeitstag. Bitte melde dich zu Stand up Comedy, du solltest damit auftreten.

Spid

Da es keinen Anspruch auf eine schriftliche Anordnung gibt, aber einen Anspruch darauf, mündlich angeordnete Überstunden vergütet zu erhalten, ist es genau das, wie es zu laufen hat. Denjenigen, der sich beharrlich weigert, mündlich angeordnete Arbeitsstunden zu leisten, setzt man nämlich einfach auf die Straße, ohne mit der Wimper zu zucken - ebenso, wie man denjenigen auf Leistung verklagt, der Entgelt vorenthält. Poste doch lieber mal wieder einen Link, der das, was Du zwei Beiträge vorher geschrieben hast, widerlegt.

Santo

Mein Lieber. Ist wirklich nicht böse gemeint. Fachlich hast du Ahnung. Allerdings beisst du dich dermaßen an Begrifflichkeiten fest, Wartezeit...Probezeit. Jeder hier weiss dass diese Begriffe durcheinander geschmissen werden und hat das gleiche im Resultat gemeint ist. Völlig unnötige Diskussion.

Dass dir die Mitarbeiter bei ständiger Überlastung den gelben Schein hinlegen und in der Praxis niemand ohne Schriftanweisung vor Gericht geht und auch klar ist, dass der ÖD nicht als hire and fire bekannt ist, auch wenn das offenbar von dir so gewünscht wäre. Sorry wie sind hier nicht in zeitarbeit.

Spid

Du kannst ja in einem neuen Arbeitsvertrag aushandeln, daß auf die Probezeit verzichtet wird - und dann dicke Backen machen, weil Du wegen nicht erfüllter Wartezeit dennoch gekündigt wirst. Dann wird Dir sicher schnell die Relevanz der Unterscheidung der beiden vollkommen unterschiedlichen Tatbestände der beiden Begriffe deutlich. Angesichts Deines völligen Fehlens irgendeiner Kompetenz, kommt Deiner ohnehin unkundigen Bewertung, was unnötig sei, keinerlei Bedeutung zu.

Ob jemand wegen ständiger Überlastung arbeitsunfähig wird, ist für den Diskussionsgegenstand völlig unbeachtlich. Du hast behauptet, es bedürfte einer schriftlichen Anorndnung und eines Notfalls. Beides ist völliger Bullshit - wie sich aus dem von Dir zwei Beiträge später geposteten Link auch zweifelsfrei ergibt. Die Behauptung, niemand würde ohne Schriftanweisung vor gericht ziehen, ist kompetenzbefreiter Blödsinn postfaktischer Natur, wie die zahlreiche Rechtsprechung zu solchen Fällen - u.a. BAG, Urteil v. 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 mit weiteren Verweisen - deutlich zeigt. Es mag AG geben, die eine beharrliche Arbeitsverweigerung hinnehmen, das ist aber weder verbreitet noch für den öD typisch, siehe u.a. BAG, Urteil v. 28.06.2018, 2 AZR 436/17. Die außerordentliche Kündigung ist die typische Folge.

Santo

Zitat von: Spid am 09.02.2021 12:31
Du kannst ja in einem neuen Arbeitsvertrag aushandeln, daß auf die Probezeit verzichtet wird - und dann dicke Backen machen, weil Du wegen nicht erfüllter Wartezeit dennoch gekündigt wirst. Dann wird Dir sicher schnell die Relevanz der Unterscheidung der beiden vollkommen unterschiedlichen Tatbestände der beiden Begriffe deutlich. Angesichts Deines völligen Fehlens irgendeiner Kompetenz, kommt Deiner ohnehin unkundigen Bewertung, was unnötig sei, keinerlei Bedeutung zu.

Ob jemand wegen ständiger Überlastung arbeitsunfähig wird, ist für den Diskussionsgegenstand völlig unbeachtlich. Du hast behauptet, es bedürfte einer schriftlichen Anorndnung und eines Notfalls. Beides ist völliger Bullshit - wie sich aus dem von Dir zwei Beiträge später geposteten Link auch zweifelsfrei ergibt. Die Behauptung, niemand würde ohne Schriftanweisung vor gericht ziehen, ist kompetenzbefreiter Blödsinn postfaktischer Natur, wie die zahlreiche Rechtsprechung zu solchen Fällen - u.a. BAG, Urteil v. 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 mit weiteren Verweisen - deutlich zeigt. Es mag AG geben, die eine beharrliche Arbeitsverweigerung hinnehmen, das ist aber weder verbreitet noch für den öD typisch, siehe u.a. BAG, Urteil v. 28.06.2018, 2 AZR 436/17. Die außerordentliche Kündigung ist die typische Folge.

Wie ich schon schrieb. Du gehst nicht auf Inhalte ein, wiederholst mit deinem Copy and Paste immer das gleiche und meinst durch deine ordinäre Ausdrucksweise bist du der Beste. Machs mal gut. Keine Lust auf deinen Frust.

Spid

Erneut eine Behauptung postfaktischer Natur. Ich bin doch auf Deine Vorbringungen - und seien sie noch so postfaktischer Natur und dämlichen Inhalts - eingegangen:
Zitat von: Santo am 09.02.2021 12:10
Mein Lieber. Ist wirklich nicht böse gemeint. Fachlich hast du Ahnung. Allerdings beisst du dich dermaßen an Begrifflichkeiten fest, Wartezeit...Probezeit. Jeder hier weiss dass diese Begriffe durcheinander geschmissen werden und hat das gleiche im Resultat gemeint ist. Völlig unnötige Diskussion.

Zitat von: Spid am 09.02.2021 12:31
Du kannst ja in einem neuen Arbeitsvertrag aushandeln, daß auf die Probezeit verzichtet wird - und dann dicke Backen machen, weil Du wegen nicht erfüllter Wartezeit dennoch gekündigt wirst. Dann wird Dir sicher schnell die Relevanz der Unterscheidung der beiden vollkommen unterschiedlichen Tatbestände der beiden Begriffe deutlich. Angesichts Deines völligen Fehlens irgendeiner Kompetenz, kommt Deiner ohnehin unkundigen Bewertung, was unnötig sei, keinerlei Bedeutung zu.

Zitat von: Santo am 09.02.2021 12:10
Dass dir die Mitarbeiter bei ständiger Überlastung den gelben Schein hinlegen

Zitat von: Spid am 09.02.2021 12:31
Ob jemand wegen ständiger Überlastung arbeitsunfähig wird, ist für den Diskussionsgegenstand völlig unbeachtlich. Du hast behauptet, es bedürfte einer schriftlichen Anorndnung und eines Notfalls. Beides ist völliger Bullshit - wie sich aus dem von Dir zwei Beiträge später geposteten Link auch zweifelsfrei ergibt.

Zitat von: Santo am 09.02.2021 12:10und in der Praxis niemand ohne Schriftanweisung vor Gericht geht

Zitat von: Spid am 09.02.2021 12:31
Die Behauptung, niemand würde ohne Schriftanweisung vor gericht ziehen, ist kompetenzbefreiter Blödsinn postfaktischer Natur, wie die zahlreiche Rechtsprechung zu solchen Fällen - u.a. BAG, Urteil v. 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 mit weiteren Verweisen - deutlich zeigt.

Zitat von: Santo am 09.02.2021 12:10und auch klar ist, dass der ÖD nicht als hire and fire bekannt ist, auch wenn das offenbar von dir so gewünscht wäre. Sorry wie sind hier nicht in zeitarbeit.

Zitat von: Spid am 09.02.2021 12:31Es mag AG geben, die eine beharrliche Arbeitsverweigerung hinnehmen, das ist aber weder verbreitet noch für den öD typisch, siehe u.a. BAG, Urteil v. 28.06.2018, 2 AZR 436/17. Die außerordentliche Kündigung ist die typische Folge.

Daß es offenkundig Deinen Intellekt überfordert, ist dafür unschädlich.

Garvield

Hilft für die Praxis halt nicht wirklich weiter. Während man keinerlei Kündigungsschutz geniesst wird kein Mensch klagen gegen sowas. Weiterhin ist halt eben von einem Beweisbarkeitsproblem auszugehen. Wer wann wo wie was gesagt hat, naja. Ich glaube kaum dass sich jemand diesen Aufwand macht. Eher sucht man sich einen neuen Job. Wer will fenn nach sechs Monaten genau sagen, wer wieviele Stunden tatsächlich mündlich angeordnet wurden, wenn man dann plötzlich sagt: So.... morgen bleib ich dann mal daheim Stunden abbauen. Weshalb tut man sich so schwer, die Sache einfach durch schriftliches Anordnungen klar zu regeln!?

Spid

Abgesehen davon, daß es für eine korrekte Antwort unbeachtlich ist, ob sie für die Praxis weiterhilft oder Du Ihr diese Eigenschaft zuweist, hilft sie für die Praxis weiter - denn ein Rechtsanspruch ist ein Rechtsanspruch ist ein Rechtsanspruch, den man in einem Rechtsstaat durchsetzen kann. Ob man dazu ggfs. die Wartezeit abwartet, ist eine verfahrenstaktische Frage, die den Anspruch und dessen Durchsetzbarkeit nicht berührt. Dazu, daß es tatsächlich AN tun, habe ich Rechtsprechung angeführt, die es nicht gäbe, wenn es niemand täte.

Organisator

Zitat von: Garvield am 09.02.2021 15:31
Hilft für die Praxis halt nicht wirklich weiter. Während man keinerlei Kündigungsschutz geniesst wird kein Mensch klagen gegen sowas. Weiterhin ist halt eben von einem Beweisbarkeitsproblem auszugehen. Wer wann wo wie was gesagt hat, naja. Ich glaube kaum dass sich jemand diesen Aufwand macht. Eher sucht man sich einen neuen Job. Wer will fenn nach sechs Monaten genau sagen, wer wieviele Stunden tatsächlich mündlich angeordnet wurden, wenn man dann plötzlich sagt: So.... morgen bleib ich dann mal daheim Stunden abbauen. Weshalb tut man sich so schwer, die Sache einfach durch schriftliches Anordnungen klar zu regeln!?
In der Praxis kann nur helfen, auf die Rechtslage hinzuweisen. Wenn man darauf verzichtet aus Angst gekündigt zu werden muss man mit den Konsequenzen leben.

Wenn mir ein Arbeitgeber kündigt, nur weil ich auf angemessene Weise auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben hinweise, dann ists nicht der richtige Arbeitgeber für mich und würde es auch sicher nicht nach sechs Monaten werden. Wer alles mit sich machen lässt ist eh ausgeliefert - Kündigungsschutz hin oder her.

Und die Beweisbarkeit kann man leicht sicherstellen. Man nimmt einen Kollegen oder eine dritte Person dazu, wenn der Chef etwas anordnet; bittet den Chef das kurz per E-Mail zu bestätigen usw...

Zitat von: Garvield am 09.02.2021 15:31
Weshalb tut man sich so schwer, die Sache einfach durch schriftliches Anordnungen klar zu regeln!?

Ganz einfach - weil die Person damit durchkommt.

Spid

Welcher AN des öD würde denn vor Gericht eine strafbewehrte Falschaussage machen, um seinem AG ein paar Euro Überstundenzuschläge zu sparen? Wenn es zum Schwur kommt, ergibt sich die Beweisbarkeit vor Gericht leicht durch die Vereinnahmung des Anordnenden als Zeugen.

Organisator

Zitat von: Spid am 09.02.2021 15:53
Welcher AN des öD würde denn vor Gericht eine strafbewehrte Falschaussage machen, um seinem AG ein paar Euro Überstundenzuschläge zu sparen? Wenn es zum Schwur kommt, ergibt sich die Beweisbarkeit vor Gericht leicht durch die Vereinnahmung des Anordnenden als Zeugen.

Für mich liest sich der Sachverhalt so, als wäre der "Chef" nicht berechtigt Überstunden anzuordnen. Im Falle einer korrekten Aussage würde er sich auch noch wegen Überschreiten seiner Kompetenzen angreifbar machen. Ich sehe da schon eine Tendenz zur Falschaussage oder Erinnerungslücken....

Spid

Derlei läßt sich der Sachverhaltsschilderung nicht entnehmen. Davon ab bedarf es im konkreten Fall nicht einmal einer Aussage des Anordnenden, da der AG angesichts des geschilderten Sachverhalts nur dann keine positive Kenntnis von der Leistung der zusätzlichen Arbeitsstunden des TE haben kann, wenn ein dem AG zuzurechnendes Organisationsverlangen vorläge, und somit eine konkludente Anordnung anzunehmen ist, die der AG angesichts der Umstände tatsächlicher Art nicht mittels einer dahingehenden Einrede der mißbräuchlichen Nutzung einer eingeräumten Flexibilisierung der Arbeitszeit und eines dazu evtl. eingerichteten Arbeitszeitkontos entkräften kann, da der TE ja nicht einfach in seinem Büro länger gearbeitet hat, sondern seine zusätzlichen Arbeitsstunden in gänzlich anderer Tätigkeit an einem anderen Ort erbracht hat.

Habibib

Hallo,
was empfehlt ihr, wenn man nicht sofort auf Konfrontation gehen möchte mit dem Arbeitgeber? Bei uns haben viele Leute gekündigt während der Corona Pandemie und die Arbeit wird nun von 2 statt 6 Leuten bewerkstelligt. Wenn man neu ist und erstmal Vollgas geben will und auch nicht negativ aufstoßen will, wie lange darf man zB 10 Überstunden (bei Vollzeitvertrag von 39 Wochenstunden) machen? Inkl. Wochenendarbeit und Feiertagsarbeit. Wann kann man das ganze wieder abbauen, was aufs Zeitkonto läuft? Genaue Anweisungen gab es bei uns nicht, da wir ein superkleines Team sind. Mit Kids und Family ist das alles schwer und man möchte ja auch privat wieder mehr Zeit verbringen.

Grüße