Du kannst ja in einem neuen Arbeitsvertrag aushandeln, daß auf die Probezeit verzichtet wird - und dann dicke Backen machen, weil Du wegen nicht erfüllter Wartezeit dennoch gekündigt wirst. Dann wird Dir sicher schnell die Relevanz der Unterscheidung der beiden vollkommen unterschiedlichen Tatbestände der beiden Begriffe deutlich. Angesichts Deines völligen Fehlens irgendeiner Kompetenz, kommt Deiner ohnehin unkundigen Bewertung, was unnötig sei, keinerlei Bedeutung zu.
Ob jemand wegen ständiger Überlastung arbeitsunfähig wird, ist für den Diskussionsgegenstand völlig unbeachtlich. Du hast behauptet, es bedürfte einer schriftlichen Anorndnung und eines Notfalls. Beides ist völliger Bullshit - wie sich aus dem von Dir zwei Beiträge später geposteten Link auch zweifelsfrei ergibt. Die Behauptung, niemand würde ohne Schriftanweisung vor gericht ziehen, ist kompetenzbefreiter Blödsinn postfaktischer Natur, wie die zahlreiche Rechtsprechung zu solchen Fällen - u.a. BAG, Urteil v. 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 mit weiteren Verweisen - deutlich zeigt. Es mag AG geben, die eine beharrliche Arbeitsverweigerung hinnehmen, das ist aber weder verbreitet noch für den öD typisch, siehe u.a. BAG, Urteil v. 28.06.2018, 2 AZR 436/17. Die außerordentliche Kündigung ist die typische Folge.