Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
Spid:
--- Zitat von: Garvield am 08.02.2021 20:56 ---
--- Zitat von: Spid am 08.02.2021 20:53 ---
--- Zitat von: Garvield am 08.02.2021 20:49 ---
--- Zitat von: Spid am 08.02.2021 20:03 ---In ersterem Fall klagt man, der Anordnende wird vernommen und sich entsprechend einlassen.
In letzterem Fall Abmahnung und bei Wiederholung oder bei beharrlicher Unbotmäßigkeit auch unmittelbar Kündigung.
--- End quote ---
Das mag alles theoretisch stimmen. Allerdings kann ich sagen: kein Mensch klagt während der Wartezeit gegen den eigenen Arbeitgeber und erst recht nicht, wenn nichts schriftlich festgelegt ist.
--- End quote ---
Und was hindert denjenigen, die Wartezeit abzuwarten?
--- End quote ---
Wenn du es gesundheitlich aushältst?!
--- End quote ---
Und das hat jetzt was mit der Vergütung von Überstunden zu tun?
Dienstbeflissen:
Herrlich :)
Santo:
--- Zitat von: Spid am 08.02.2021 21:01 ---Du solltest von Deiner Existenz nicht auf mich schließen. Und, gibt es mal wieder einen Link, der genau das widerlegt, was Du zwei Beiträge vorher geschrieben hast?
--- End quote ---
Du bist genial ;D ;D erstmal alles mündlichen Zuruf mit machen und dann plötzlich Klage einreichen ohne Nachweise in Schriftform. Wieso sollte man auch schriftlich etwas einfordern, am Ende könnte man ja tatsächlich verbindlich auf beiden Seiten wissen was zu tun ist. besser man reicht Klage ein, am allerbesten noch am dritten Arbeitstag. Bitte melde dich zu Stand up Comedy, du solltest damit auftreten.
Spid:
Da es keinen Anspruch auf eine schriftliche Anordnung gibt, aber einen Anspruch darauf, mündlich angeordnete Überstunden vergütet zu erhalten, ist es genau das, wie es zu laufen hat. Denjenigen, der sich beharrlich weigert, mündlich angeordnete Arbeitsstunden zu leisten, setzt man nämlich einfach auf die Straße, ohne mit der Wimper zu zucken - ebenso, wie man denjenigen auf Leistung verklagt, der Entgelt vorenthält. Poste doch lieber mal wieder einen Link, der das, was Du zwei Beiträge vorher geschrieben hast, widerlegt.
Santo:
Mein Lieber. Ist wirklich nicht böse gemeint. Fachlich hast du Ahnung. Allerdings beisst du dich dermaßen an Begrifflichkeiten fest, Wartezeit...Probezeit. Jeder hier weiss dass diese Begriffe durcheinander geschmissen werden und hat das gleiche im Resultat gemeint ist. Völlig unnötige Diskussion.
Dass dir die Mitarbeiter bei ständiger Überlastung den gelben Schein hinlegen und in der Praxis niemand ohne Schriftanweisung vor Gericht geht und auch klar ist, dass der ÖD nicht als hire and fire bekannt ist, auch wenn das offenbar von dir so gewünscht wäre. Sorry wie sind hier nicht in zeitarbeit.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version