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Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
Spid:
Du kannst ja in einem neuen Arbeitsvertrag aushandeln, daß auf die Probezeit verzichtet wird - und dann dicke Backen machen, weil Du wegen nicht erfüllter Wartezeit dennoch gekündigt wirst. Dann wird Dir sicher schnell die Relevanz der Unterscheidung der beiden vollkommen unterschiedlichen Tatbestände der beiden Begriffe deutlich. Angesichts Deines völligen Fehlens irgendeiner Kompetenz, kommt Deiner ohnehin unkundigen Bewertung, was unnötig sei, keinerlei Bedeutung zu.
Ob jemand wegen ständiger Überlastung arbeitsunfähig wird, ist für den Diskussionsgegenstand völlig unbeachtlich. Du hast behauptet, es bedürfte einer schriftlichen Anorndnung und eines Notfalls. Beides ist völliger Bullshit - wie sich aus dem von Dir zwei Beiträge später geposteten Link auch zweifelsfrei ergibt. Die Behauptung, niemand würde ohne Schriftanweisung vor gericht ziehen, ist kompetenzbefreiter Blödsinn postfaktischer Natur, wie die zahlreiche Rechtsprechung zu solchen Fällen - u.a. BAG, Urteil v. 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 mit weiteren Verweisen - deutlich zeigt. Es mag AG geben, die eine beharrliche Arbeitsverweigerung hinnehmen, das ist aber weder verbreitet noch für den öD typisch, siehe u.a. BAG, Urteil v. 28.06.2018, 2 AZR 436/17. Die außerordentliche Kündigung ist die typische Folge.
Santo:
--- Zitat von: Spid am 09.02.2021 12:31 ---Du kannst ja in einem neuen Arbeitsvertrag aushandeln, daß auf die Probezeit verzichtet wird - und dann dicke Backen machen, weil Du wegen nicht erfüllter Wartezeit dennoch gekündigt wirst. Dann wird Dir sicher schnell die Relevanz der Unterscheidung der beiden vollkommen unterschiedlichen Tatbestände der beiden Begriffe deutlich. Angesichts Deines völligen Fehlens irgendeiner Kompetenz, kommt Deiner ohnehin unkundigen Bewertung, was unnötig sei, keinerlei Bedeutung zu.
Ob jemand wegen ständiger Überlastung arbeitsunfähig wird, ist für den Diskussionsgegenstand völlig unbeachtlich. Du hast behauptet, es bedürfte einer schriftlichen Anorndnung und eines Notfalls. Beides ist völliger Bullshit - wie sich aus dem von Dir zwei Beiträge später geposteten Link auch zweifelsfrei ergibt. Die Behauptung, niemand würde ohne Schriftanweisung vor gericht ziehen, ist kompetenzbefreiter Blödsinn postfaktischer Natur, wie die zahlreiche Rechtsprechung zu solchen Fällen - u.a. BAG, Urteil v. 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 mit weiteren Verweisen - deutlich zeigt. Es mag AG geben, die eine beharrliche Arbeitsverweigerung hinnehmen, das ist aber weder verbreitet noch für den öD typisch, siehe u.a. BAG, Urteil v. 28.06.2018, 2 AZR 436/17. Die außerordentliche Kündigung ist die typische Folge.
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Wie ich schon schrieb. Du gehst nicht auf Inhalte ein, wiederholst mit deinem Copy and Paste immer das gleiche und meinst durch deine ordinäre Ausdrucksweise bist du der Beste. Machs mal gut. Keine Lust auf deinen Frust.
Spid:
Erneut eine Behauptung postfaktischer Natur. Ich bin doch auf Deine Vorbringungen - und seien sie noch so postfaktischer Natur und dämlichen Inhalts - eingegangen:
--- Zitat von: Santo am 09.02.2021 12:10 ---Mein Lieber. Ist wirklich nicht böse gemeint. Fachlich hast du Ahnung. Allerdings beisst du dich dermaßen an Begrifflichkeiten fest, Wartezeit...Probezeit. Jeder hier weiss dass diese Begriffe durcheinander geschmissen werden und hat das gleiche im Resultat gemeint ist. Völlig unnötige Diskussion.
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--- Zitat von: Spid am 09.02.2021 12:31 ---Du kannst ja in einem neuen Arbeitsvertrag aushandeln, daß auf die Probezeit verzichtet wird - und dann dicke Backen machen, weil Du wegen nicht erfüllter Wartezeit dennoch gekündigt wirst. Dann wird Dir sicher schnell die Relevanz der Unterscheidung der beiden vollkommen unterschiedlichen Tatbestände der beiden Begriffe deutlich. Angesichts Deines völligen Fehlens irgendeiner Kompetenz, kommt Deiner ohnehin unkundigen Bewertung, was unnötig sei, keinerlei Bedeutung zu.
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--- Zitat von: Santo am 09.02.2021 12:10 ---Dass dir die Mitarbeiter bei ständiger Überlastung den gelben Schein hinlegen
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--- Zitat von: Spid am 09.02.2021 12:31 ---Ob jemand wegen ständiger Überlastung arbeitsunfähig wird, ist für den Diskussionsgegenstand völlig unbeachtlich. Du hast behauptet, es bedürfte einer schriftlichen Anorndnung und eines Notfalls. Beides ist völliger Bullshit - wie sich aus dem von Dir zwei Beiträge später geposteten Link auch zweifelsfrei ergibt.
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--- Zitat von: Santo am 09.02.2021 12:10 ---und in der Praxis niemand ohne Schriftanweisung vor Gericht geht
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--- Zitat von: Spid am 09.02.2021 12:31 ---Die Behauptung, niemand würde ohne Schriftanweisung vor gericht ziehen, ist kompetenzbefreiter Blödsinn postfaktischer Natur, wie die zahlreiche Rechtsprechung zu solchen Fällen - u.a. BAG, Urteil v. 10.04.2013 - 5 AZR 122/12 mit weiteren Verweisen - deutlich zeigt.
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--- Zitat von: Santo am 09.02.2021 12:10 ---und auch klar ist, dass der ÖD nicht als hire and fire bekannt ist, auch wenn das offenbar von dir so gewünscht wäre. Sorry wie sind hier nicht in zeitarbeit.
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--- Zitat von: Spid am 09.02.2021 12:31 ---Es mag AG geben, die eine beharrliche Arbeitsverweigerung hinnehmen, das ist aber weder verbreitet noch für den öD typisch, siehe u.a. BAG, Urteil v. 28.06.2018, 2 AZR 436/17. Die außerordentliche Kündigung ist die typische Folge.
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Daß es offenkundig Deinen Intellekt überfordert, ist dafür unschädlich.
Garvield:
Hilft für die Praxis halt nicht wirklich weiter. Während man keinerlei Kündigungsschutz geniesst wird kein Mensch klagen gegen sowas. Weiterhin ist halt eben von einem Beweisbarkeitsproblem auszugehen. Wer wann wo wie was gesagt hat, naja. Ich glaube kaum dass sich jemand diesen Aufwand macht. Eher sucht man sich einen neuen Job. Wer will fenn nach sechs Monaten genau sagen, wer wieviele Stunden tatsächlich mündlich angeordnet wurden, wenn man dann plötzlich sagt: So.... morgen bleib ich dann mal daheim Stunden abbauen. Weshalb tut man sich so schwer, die Sache einfach durch schriftliches Anordnungen klar zu regeln!?
Spid:
Abgesehen davon, daß es für eine korrekte Antwort unbeachtlich ist, ob sie für die Praxis weiterhilft oder Du Ihr diese Eigenschaft zuweist, hilft sie für die Praxis weiter - denn ein Rechtsanspruch ist ein Rechtsanspruch ist ein Rechtsanspruch, den man in einem Rechtsstaat durchsetzen kann. Ob man dazu ggfs. die Wartezeit abwartet, ist eine verfahrenstaktische Frage, die den Anspruch und dessen Durchsetzbarkeit nicht berührt. Dazu, daß es tatsächlich AN tun, habe ich Rechtsprechung angeführt, die es nicht gäbe, wenn es niemand täte.
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